FAQ: Abmahnung anfechten
Betroffene können eine ungerechtfertigte Abmahnung anfechten. Wann ein Widerspruch erfolgen kann bzw. wann eine Abmahnung unberechtigt sein kann, erfahren Sie hier.
Eine Anfechtung einer Abmahnung muss immer schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. Welche Punkte im Schreiben wichtig sind, haben wir hier zusammengefasst.
Es gibt keine konkreten gesetzlichen Friste für einen Widerspruch gegen eine Abmahnung. Was Sie bezüglich der Zeit jedoch beachten sollten, lesen Sie hier.
Inhalt
Kann man eine Abmahnung anfechten?
Eine Abmahnung kann in vielen Bereichen des Lebens möglich sein. Am ehesten kommen Arbeitnehmer aber im Arbeitsrecht damit in Kontakt. Und dann steht die Frage im Raum, wie sie sich gegen eine solche wehren können. Doch können Betroffene eine Abmahnung überhaupt anfechten?
Die Anfechtung einer Abmahnung hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt und unberechtigt ist. Spricht ein Arbeitgeber eine Abmahnung aus, muss diese auf nachweisbaren Tatsachen beruhen und auf vor Gericht einer Prüfung standhalten. Eine Abmahnung darf nicht unverhältnismäßig sein, also immer dem Verstoß des Arbeitnehmers bzw. dem Verhalten angemessen sein. Zudem darf sie auch keine ehrverletzenden Äußerungen oder persönliche Wertungen enthalten.
Ist dies der Fall, können Arbeitnehmer eine Abmahnung vom Arbeitgeber anfechten. Des Weiteren dürfen sie eine Rücknahme und Beseitigung aus der Personalakte verlangen und dies auch gerichtlich durchsetzen.
In anderen Rechtsgebieten, können Sie eine Abmahnung anfechten, wenn:
- diese durch unberechtigte Personen ausgestellt wurde (Abmahner hat nicht das Recht abzumahnen)
- diese rechtsmissbräuchlich ist (Abmahnung aus gewerblichem Motiv, Abmahnwelle)
- die Abmahnung hat keinen Grund, keine Begründung
Abmahnung anfechten: Welche Frist gilt?
Wollen Sie im Arbeitsrecht eine ungerechtfertigte Abmahnung anfechten, müssen Sie keine gesetzlichen Fristen einhalten. Grundsätzlich können Sie jederzeit einer Abmahnung widersprechen. Das gilt auch, wenn Sie die Abmahnung unterschrieben haben. Anfechten können Sie diese dennoch weiterhin, ohne eine Frist beachten zu müssen.
Auch in anderen Rechtsgebieten gibt es keine gesetzlichen Fristen, wenn Sie eine Abmahnung anfechten wollen. Sind allerdings Unterlassungserklärungen mit Frist angeschlossen, sollten Sie sich mit dem Widerspruch nicht allzu viel Zeit lassen und innerhalb dieser reagieren. Ansonsten kann ein zu langes Warten als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Wie kann ich einer Abmahnung widersprechen?
Die Anfechtung einer Abmahnung muss schriftlich erfolgen, begründet und unterschrieben sein. Ansonsten ist der Widerspruch unwirksam. Das gilt für jedes Rechtsgebiet. Wichtig ist, wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung anfechten, dass sie im Zuge des Widerspruchs auch die Entfernung aus der Personalakte einfordern.
Im Schreiben sollten sich Betroffene immer auf die in der Abmahnung genannten spezifischen Vorwürfe beziehen und konkret diese widerlegen. Sind Beweise oder Zeugen vorhanden, sollten diese ebenfalls immer aufgeführt bzw. benannt sein.
In Schreiben zur Anfechtung der Abmahnung sind dann folgende Punkte wichtig:
- von wem kommt das Schreiben
- an wen geht das Schreiben
- Ort und Datum
- Thema des Schreiben
- zusammenfassung zur Abmahnung (worum es geht)
- eigene Sicht auf den Vorgang/Verhalten in sachlichem Ton
- Beweise und/oder Zeugen angeben
- Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung und zur Entfernung aus der Personalakte
- Bitte um zeitnahe Entscheidung
- Unterschrift des Arbeitnehmers
Im Zweifel sollten sich Betroffene von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen und im Fall einer arbeitsrechtlichen Abmahnung auch den Betriebsrat hinzuziehen. Ein Anwalt kann zudem bei der Formulierung der Anfechtung unterstützen und die Ansprüche auch gerichtlich vorbringen.
Kommentar hinterlassen