FAQ: Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung
Je nachdem, in welchem Rechtsgebiet die Abmahnung erfolgt, kann eine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Rechtsberatung oder Verfahren übernehmen. In welchen Situationen eine Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung greifen kann, haben wir hier zusammengefasst.
Bestimmte Rechtsgebiete oder Schadensfälle können durch die Geschäftsbedingungen der Versicherer sowie über Klauseln in den Policen grundsätzlich ausgeschlossen sein. So ist eine Abmahnung wegen Filesharing oder aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in der Regel nicht im Rechtsschutz inbegriffen. Was bei einer Abmahnung im Mietrecht zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Für Unternehmen bzw. Unternehmer kann eine Rechtsschutzversicherung bei Abmahnungen aus dem Vertrags-, Arbeits- oder Steuerrecht durchaus sinnvoll sein. Doch auch hier können bestimmte Bereiche grundsätzlich vom Rechtsschutz ausgenommen sein. Welche unter anderem dazu zählen, lesen Sie hier.
Inhalt
Rechtsschutz durch Versicherungen: Eine kleine Definition
Eine Rechtsschutzversicherung kann aus verschiedenen Gründen eine sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes sein. Auch beim Thema Abmahnung kann Rechtsschutz eine durchaus wichtige Rolle spielen. Grundsätzlich ist der Abschluss einer entsprechenden Police sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen möglich. In der Regel ist dann in den Klauseln festgehalten, in welchem Fall der Rechtsschutz eintritt und welche Kosten getragen werden. Doch kann eine Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung überhaupt greifen?
In der Regel deckt eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten in einem Rechtsstreit ab. Auch Zeugengelder oder Kosten für Sachverständige, sofern es keine außergerichtlichen Privatgutachten sind, werden durch üblicherweise die Versicherungen übernommen. Sind die Kosten des Gegners zu tragen, ist auch dies meist im Rechtsschutz inbegriffen.
Darüber hinaus können Strafkautionen ebenfalls abgedeckt sein. Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, muss im Versicherungsvertrag geregelt sein. Gleiches gilt für die Höhe der eigentlichen Versicherungssumme.
Zunächst ist wichtig, dass Sie bei Erhalt einer Abmahnung bereits eine Police besitzen. Denn ein nachträglicher Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist nicht möglich. Wurde Ihnen eine Abmahnung zugesandt, bringt es Ihnen also nichts, sich erst dann um eine Rechtsschutzversicherung zu kümmern. Nach dem Abschluss einer Versicherung kann es zudem oftmals sein, dass eine Sperrfrist zu beachten ist, bevor der Schutz greift.
Soll über die Rechtsschutzversicherung eine Abmahnung bzw. Kosten für diese und die notwendige Rechtsberatung abgedeckt sein, spielt es eine Rolle, welches Rechtsgebiet die Police beinhaltet und aus welchem die Abmahnung stammt. Eine Rechtsschutzversicherung zum Verkehrsrecht kann keine Schäden aus dem Urheber- oder Wettbewerbsrecht abdecken.
Rechtsschutz bei einer Abmahnung: Urheberrecht, Filesharing & Internetrecht
In den Bedingungen der Police ist in der Regel definiert, in welchem Schadensfall die Versicherung eintritt und welche Ereignisse grundsätzlich vom Schutz ausgeschlossen sind. Zu einem solchen ausschlussfähigen Ereignis kann durchaus auch eine Abmahnung zählen. So deckt eine Rechtsschutzversicherung in der Regel in ihren Grundtarifen beispielsweise keine Verstöße aus dem Bereich des Urheberrechts ab.
Das bedeutet unter anderen, dass eine bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung aufgrund von Filesharing oder ähnlich gelagerten Urheberrechtsverletzungen (unberechtigte Nutzung von Bildern, Texten etc.) nicht eintritt. Allerdings kann bei einigen Versicherern oder Policen ein Kontingent vorhanden sein, das auch nicht versicherbare Schadensfälle umfasst. Hier kann beispielsweise die rechtliche Erstberatung aus Kulanz doch übernommen werden. Wichtig ist, dass Betroffene sich direkt an die Versicherung wenden und dies im Einzelfall mit dieser klären.
Mitunter bieten Versicherungen auch Zusatzpakete an, deren Katalog dann bestimmte Leistungen bei Filesharing-Abmahnungen umfassen. Verpflichtet sind Versicherer zu einer solchen Leistung allerdings nicht. Oftmals sind bei diesen Pakten die Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten ausgeschlossen. Auch die entsprechende Unterlassungserklärung ist durch die Rechtsschutzversicherung dann nicht abgedeckt. Wollen Betroffene diese durch einen Anwalt prüfen lassen, müssen die Kosten hierfür dann selbst tragen.
Das heißt jedoch nicht, dass eine Rechtsschutzversicherung im Internet bei einer Abmahnung nie zum Einsatz kommt. So kann eine entsprechende Police zum Beispiel Ansprüche abdecken, die nach einem Kauf in einem Onlineshop entstehen. Aber auch bei folgenden Themen kann eine Rechtsschutzversicherung bezüglich einer Unterlassungserklärung bzw. Abmahnung hilfreich sein:
- Kriminalität im Netz (z. B. Phishing, Datenklau, Identitätsdiebstahl)
- Cybermobbing, Hasskommentare (z. B. Hilfe bei der Löschung, Unterstützung bei Strafanzeigen)
- Geräte-Schutz (z. B. Defekt durch Viren, Hacker)
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese Punkte beinhaltet und wann der Schutz konkret eintritt, sollten Sie in jedem Fall vor der Unterzeichnung der Police abklären.
Arbeitsrechtliche oder mietrechtliche Abmahnung: Ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich?
Anders als bei Verstößen gegen das Urheberrecht können sich Arbeitnehmer gegen eine arbeitsrechtliche Abmahnung versichern. Eine Rechtsschutzversicherung aus dem Bereich Arbeitsrecht greift dann, wenn eine Abmahnung durch den Arbeitgeber unberechtigt ist und Betroffene gegen diese rechtlich vorgehen wollen.
Das Recht dazu ist im Arbeitsrecht allgemein vorgesehen, sodass ein vorhandener Rechtsschutz Kosten für ein solches Vorgehen abdecken kann. Was genau durch die Versicherung übernommen wird, ist dann wieder in den entsprechenden Policen verankert. In der Regel sind Anwalts- und Gerichtskosten inbegriffen.
Anders liegt der Fall in der Regel bei einer mietrechtlichen Abmahnung. Sehen Mieter eine Abmahnung durch den Vermieter als unberechtigt an, können sie dies nicht mittels einer Klage feststellen lassen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2008 diese Möglichkeit für Mieter verneint (BGH, 28.02.2008, Az. VIII ZR 139/07). Das bedeutet, dass der Rechtsschutz für diese Abmahnung nicht greifen kann, da der Klageweg ausgeschlossen ist. Ob eine rechtliche Beratung durch eine Police zum Mietrecht abgedeckt ist, hängt vom Inhalt dieser ab.
Im Mietrecht ist ein Anspruch auf Beseitigung einer Abmahnung bzw. auf Unterlassung nicht geregelt. Entsteht aus der Abmahnung allerdings eine fristlose Kündigung durch den Vermieter, kann eine Klage möglich sein. Hier kann die Rechtsschutzversicherung über die Abmahnung aufgrund dieser Klage eintreten.
Rechtsschutzversicherung für eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?
Im Wettbewerb bzw. im geschäftlichen Umfeld können Abmahnung aus vielerlei Gründen erfolgen. Sind beispielsweise die AGB oder Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, fehlt ein Impressum oder liegen Verstöße gegen das Patent- bzw. Markenrecht vor, sind Abmahnung inklusive Unterlassungserklärungen nicht selten. Auch Verstöße gegen das Urheberrecht werden im geschäftlichen Bereich abgemahnt.
Geht es darum, eine Rechtsschutzversicherung für eine Abmahnung aus diesem Bereich in Anspruch zu nehmen, sollten Unternehmer bzw. Firmen genau auf die Formulierungen der Policen achten. In der Regel sind Verstöße aus dem Wettbewerbsrecht und die das geistige Eigentum betreffen grundsätzlich vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Allerdings ist für bestimmte Rechtsgebiete eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Eine Abmahnung aus den Bereichen Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht kann zu Rechtsstreitigkeiten führen, die dann meist durch eine entsprechende Police abgedeckt sind.
Ralf meint
9. Dezember 2023 at 18:34
Ich wurde abgemahnt, weil ich in einem Forenbeitrag die ablehnenden Worte meines Händlers zu einer Garantieangelegenheit zitierte. Diese Mitteilung erhielt jeder der Kunden, der denselben Mangel anzeigte, wie ich. Daher gibt es ein Forum, um sich miteinander auszutauschen. Einige Kunden erhielten eine Reparatur – Andere nicht.
Der Händler bzw. die Anwaltskanzlei übersendete mir nun eine Abmahnung zur Unterlassung solcher Beiträge und Löschung des entsprechenden Forenbeitrags. Angeblich würde das „Persönlichkeitsrecht“ beeinträchtigt werden. Es geht aber um einen Garantieanspruch der nicht erfüllt wird und nicht um persönliche Dinge.
Der Händler möchte nur nicht, dass er Kunden verliert bzw. sein Geschäft u.U. in Verruf gerät. Dies hat er aber letztlich selbst in der Hand und ein Schaden tritt nur ein, weil er gesetzliche Garantieansprüche verwehrt oder infragestellt, obwohl der Hersteller des Artikels den er verkauft, Garantiemaßnahmen vorsieht und den Händlern entsprechende Anweisungen zur Reparatur gegeben hat. Trotzdem weigert sich der Händler, diesen Weisungen zu folgen und findet es übertrieben und lehnt den Garantieanspruch ab. Stattdessen lässt er Abmahnungen zur Unterlassung solcher Nachrichten versenden damit in den entsprechenden Foren nicht bekannt wird, dass diese Firma gesetzliche Garantieansprüche ihrer Kunden abweist.
Mein Rechtsschutz (ERGO) Privat- und Berufsrechtsschutz f. Nichtselbständige lehnt die Übernahme von Abmahnungen (egal welchen Rechtsgebietes) grundsätzlich ab, begründet das aber nicht mit Hinweis auf die ARB. Wo finde ich etwas darüber? Oder warum ist eine Abmahnung nach Auskunft manchmal versichert und manchmal nicht?
Paul meint
14. August 2023 at 20:22
Toll, dass die Kosten und er Regel abgedeckt sind. Dann lohnt sich die Versicherung. Es ist gut, wenn man immer die Möglichkeit hat zu einer Anwaltskanzlei zu gehen. [Link von Redaktion entfernt]