Bei verhaltensbedingten Kündigungen besteht meist kein Anspruch auf eine Abfindung
Mit einer Abfindung sollen Personen, denen gekündigt wird, für diesen Schritt entschädigt werden. Mit dieser Einmalzahlung können Betroffene unter anderem die wegfallenden Lohnzahlungen in der ersten Zeit nach der Kündigung zumindest zum Teil kompensieren.
Wie aber verhält es sich, wenn Sie selbst kündigen oder Ihr Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, nachdem Sie zuvor abgemahnt wurden? Wir erklären, wie Sie eine Abfindung trotz Abmahnung erhalten können.
FAQ: Abfindung trotz Abmahnung
Ein Arbeitgeber kann nur dann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn ein schwerwiegender Grund dafür vorliegt. Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben Sie in einem solchen Fall in der Regel nicht. Gehen Sie jedoch gerichtlich gegen die Kündigung vor, kann es möglich sein, eine Abfindung trotz vorheriger Abmahnung zu erhalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Nein, kündigen Sie selbst, ist dies nicht vorgesehen. Eine Form der Abfindung trotz Abmahnung können Sie jedoch unter Umständen erhalten, wenn Sie aus einem schwerwiegenden Grund fristlos gekündigt haben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie an dieser Stelle.
Einen gesetzlich festgelegten Zeitraum gibt es nicht. Vielmehr gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, unter welchen Sie Anspruch auf eine Abfindung haben können. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn dies im Tarifvertrag festgehalten wurde. Wie viele Abmahnungen ausgesprochen werden können, lesen Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Wichtiger Unterschied: Wer spricht die Kündigung aus?
Auf die Frage, ob Sie eine Abfindung trotz vorheriger Abmahnung erhalten, gibt es keine pauschale Antwort. Vielmehr müssen stets die genauen Umstände des Falles berücksichtigt werden. Eine wichtige Unterscheidung liegt darin, welche der beiden beteiligten Parteien – nämlich der Arbeitnehmer selbst oder der Arbeitgeber – das Arbeitsverhältnis auflöst.
Erhalten Sie eine Abfindung bei einer eigenen Kündigung nach einer Abmahnung?
Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, soll dies in der Regel dazu führen, dass er sich seines Fehlverhaltens bewusst wird und dieses in Zukunft nicht mehr wiederholt. Doch in gewissen Fällen kann die Abmahnung auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer schwer negativ beeinflussen.
Der Arbeitnehmer mag sich missverstanden oder grundlos kritisiert fühlen. Nicht selten führt dies dazu, dass er selbst kündigen möchte. Doch eine solche Maßnahme sollten Betroffene nicht unbedarft ergreifen.
Sie müssen nämlich mit diesen Folgen rechnen: Für eine vom Arbeitnehmer ausgehende Kündigung nach einer Abmahnung ist keine Abfindung vorgesehen. Außerdem müssen Sie mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I – kurz ALG I – rechnen. Sie erhalten also über einen gewissen Zeitraum keine Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Kündigen Sie selbst und beenden damit das Arbeitsverhältnis, dauert die Sperrzeit beim ALG I in der Regel bis zu drei Monate. Die Begründung: Sie haben mit der Kündigung Ihre Arbeitslosigkeit selbst grob fahrlässig herbeigeführt.
Chance auf Abfindung nach Abmahnung bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Es gibt jedoch eine Chance, wie Sie bei einer von Ihnen ausgehenden Kündigung eine Art Abfindung trotz vorheriger Abmahnung erhalten können. Dies ist möglich, wenn Sie selbst eine berechtigte fristlose Kündigung aussprechen.
Sie können jedoch nur fristlos kündigen, wenn ein schwerwiegender Grund dafür vorliegt. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn Ihr Arbeitgeber Sie beleidigt oder Regelungen zum Arbeitsschutz nicht beachtet hat.
Gemäß § 628 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie dann einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz:
Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.
Dieser Schadensersatz kann als Form der Abfindung trotz vorheriger Abmahnung angesehen werden. Beachten Sie jedoch folgenden wichtigen Punkt: Sie haben nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber selbst keinen Grund hatte, Ihnen zu kündigen. Haben Sie also nach erfolgter Abmahnung Ihr Fehlverhalten nicht eingestellt, dann muss der Arbeitgeber den entstandenen Schaden im Regelfall nicht ersetzen.
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht: Was gilt hierbei?
Bekommt man trotz Abmahnung eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber Ihnen daraufhin gekündigt hat? In der Regel ist dem nicht so. Bei verhaltensbedingten Kündigungen – also, wenn der Arbeitnehmer selbst den Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses darstellt – ist keine solche Zahlung vorgesehen.
Es besteht allerdings in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit, wie Sie eine Abfindung trotz vorangegangener Abmahnung erhalten können. Ihnen steht offen, sich mithilfe einer sogenannten Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren, wenn diese Ihrer Meinung nach ungerechtfertigt war.
Zunächst findet dann eine Güteverhandlung statt. Deren Ziel besteht darin, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und -nehmer zu erreichen. In vielen Fällen wird dabei ein Vergleich erzielt. Häufig bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann eine Abfindung an und verlangt im Gegenzug, dass die Kündigung anerkannt wird und keine weiteren rechtlichen Schritte mehr ergriffen werden.
Ist die Verhandlung nicht erfolgreich, kommt es zu einem Prozess vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Je nachdem, wie dieses urteilt, kann es möglich sein, dass es Ihnen eine Abfindung trotz Abmahnung zugesprochen wird.
Wie viele Abmahnungen sind bis zur Kündigung vorgesehen? Eine feste Regelung gibt es dafür nicht. Vielmehr kommt es auf die Art des Verstoßes an. Bei leichtem Fehlverhalten sind in der Regel mehrere Abmahnungen nötig, bevor eine Kündigung erfolgen kann. Kann man mit nur einer Abmahnung gekündigt werden? Ja, auch das ist möglich, nämlich wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten abgemahnt wurde und dieses nicht abgestellt wird.
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