Sie können Widerspruch einlegen
Filesharing ist in der Regel illegal, verletzen Sie doch durch das Herunterladen und Tauschen auf einschlägigen Börsen das Urheberrecht des jeweiligen Rechteinhabers.
Kann Ihre IP-Adresse nachvollzogen werden, landet beim Anschlussinhaber schnell eine Abmahnung von zum Beispiel Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Briefkasten.
Auf das Abmahnwesen im Internet haben sich viele Rechtsanwälte spezialisiert, handelt es sich doch um ein sehr einträgliches Geschäft. Neben den Abmahnungen schicken sie in der Regel auch eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit. Diese soll der Abgemahnte innerhalb einer gesetzten – häufig nur sehr kurzen – Frist unterschreiben und damit sein schuldhaftes Vergehen anerkennen. Er verpflichtet sich durch seine Unterschrift, bei einer Wiederholung eine Vertragsstrafe an den Rechteinhaber, z. B. die DigiRights Administration GmbH zu zahlen, in dessen Namen unter anderem Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin auch schon einen Mahnbescheid verschickt hat.
Inhalt
Gegen Daniel-Sebastian-Mahnbescheid Widerspruch einlegen – wie geht das?
Ignoriert ein Abgemahnter die von einer Kanzlei Sebastian eingeforderten Sanktionen für das widerrechtliche Filesharing, muss er damit rechnen, dass Anwalt Daniel Sebastian einen Mahnbescheid verschickt.
Auch für Vergehen, die schon vor längerer Zeit begangen worden sind, erhalten einen Mahnbescheid, wollen die Juristen doch die in der Regel dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) herauszögern. Ein Mahnbescheid wirkt sich hier hemmend aus, weshalb Daniel Sebastian und andere Rechtsanwälte diese Option gerne nutzen und gerade zum Jahresende vermehrt Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen.
Ein Beispiel soll die Verjährungsfrist illustrieren: Hat ein Urheber die Verletzung seiner Rechte im Jahr 2011 festgestellt und noch im selben Jahr eine Abmahnung an den Anschlussinhaber geschickt, beginnt die Frist ab Ende 2011 zu laufen. Sie ist dann in der Regel folglich – wenn nichts dazwischen kommt – am 31.12.2014 abgelaufen.
Erhalten Sie von Daniel Sebastian einen Mahnbescheid, sollten Sie diesen nicht ignorieren. Das könnte schwerwiegende Folgen wie einen Vollstreckungsbescheid zu Folge haben. Es bleibt Ihnen dennoch ein Ausweg. Da von den Gerichten nicht geprüft wird, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich berechtigt ist, haben Abgemahnte die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung vom Daniel-Sebastian-Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
Den geforderten Betrag müssen Sie daher unter Umständen gar nicht zahlen. Wenden Sie sich unter Umständen besser an einen auf das IT-Recht spezialisierten Anwalt. Dieser steht Ihnen auch dann unterstützend zur Seite, wenn es zu einem streitigen Gerichtsverfahren kommt, in dem die Zahlungsansprüche im Rahmen einer Filesharing-Klage verhandelt werden.
Dimitrios K. meint
23. Dezember 2016 at 12:53
Hallo,
ich habe eine Abmahnung am 22.12.2016 bekommen von Daniel Sebastian vom 27.08.2013 mit einer Gesamtsumme von 1.073,40 euro