Fehlender Energieausweis als Abmahngrund
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgehalten, dass Eigentümer für ihr Gebäude einen Energieausweis vorlegen müssen – und zwar dann, wenn sie dieses verkaufen oder Einheiten zur Vermietung anbieten. Laufen Verkauf oder Vermietung über einen Makler, ist dieser verpflichtet, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bei der Vermittlung anzugeben. Sowohl Makler als auch Eigentümer kann eine Abmahnung drohen, wenn der Energieausweis fehlt.
Ob Mieter eine solche Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis aussprechen können und wie hoch die Bußgelder ausfallen, wenn dieser nicht vorhanden ist, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber näher.
FAQ: Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis
Liegt kein Energieausweise vor, kann das auch im Mietrecht zu einer Abmahnung führen. In der Regel wird diese nicht durch Mieter ausgesprochen, sondern durch andere Vermieter, Makler oder Eigentümer.
Sowohl Eigentümer als auch Makler können eine Abmahnung erhalten, wenn sie keinen Energieausweis beim Verkauf, der Vermietung oder der Vermittlung vorlegen können. Welche rechtliche Grundlage diesbezüglich greift, erfahren Sie hier.
Üblich ist in diesem Fall eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an den Makler oder Eigentümer. Wie eine solche aussehen kann, zeigt das kostenlose Muster hier.
Inhalt
Energieausweis: Maklern droht eine Abmahnung
Gemäß dem seit 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) dient ein Energieausweis dazu, über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes sowie über dessen Energiebedarf zu informieren. Sowohl Eigentümer als auch Makler sind verpflichtet, diese Informationen zu verwenden, wenn sie ein Gebäude zum Kauf oder zur Vermietung anbieten.
Wann sie einen solchen Energieausweis erstellen müssen, ist in § 80 GEG definiert. Kommen Eigentümer oder Makler dieser Pflicht nicht nach, droht eine Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis. Der benannte Paragraph legt zur Pflicht Folgendes fest:
Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen,
Im Mietrecht spielt ein Energieausweis also eine durchaus wichtige Rolle, denn Vermieter benötigen diesen zwingend für die Vermietung einer Mietwohnung. Die Daten aus dem Ausweis müssen bei der Besichtigung der Wohnung vorliegen. Vermietern und Maklern, die keinen Energieausweis vorlegen können, drohen zudem auch Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Die Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis kommt dann meist nicht von den Mietern, die diese Informationen benötigen, sondern erfolgt als wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die durch andere Vermieter, Eigentümer oder Makler.
Wie sieht eine Abmahnung zum Energieausweis aus?
Mieter können die Informationen aus dem Energieausweis verlangen und einen fehlenden Ausweis bei den entsprechenden Behörden zur Anzeige bringen. Bei der Vermietung muss ein solcher Ausweis ausgehändigt werden. Das kann im Original oder als Kopie erfolgen. Nur ein Einsehen der Informationen reicht nicht aus.
Eine Abmahnung zum Energieausweis ist privat in der Form möglich, als das Mieter die Aushändigung beim Vermieter einfordern. In der Regel wird eine solche, wie bereits beschrieben, von Mitbewerbern ausgesprochen. Wie eine Abmahnung beim Energieausweis wegen eines Verstoßes gegen geltendes Wettbewerbsrecht aussehen kann, zeigt das nachfolgende Muster. Dieses dient als Orientierung und kann individuell angepasst werden.
Ansprechpartner: Werner Wettbewerb
Telefon: 02234 / 45067
Datum: 28.03.2019
Aktenzeichen: AC 903/01
Betreff: Abmahnung wegen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht
Sehr geehrter Herr Mustermakler,
bei uns ist eine Beschwerde eines Mitbewerbers eingegangen, nach der Sie durch wettbewerbswidriges Verhalten aufgefallen sind. Nach eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass ein Rechtsverstoß vorliegt. Sie haben den folgenden Verstoß begangen:
[Nennung des Wettbewerbsverstoßes und der dazugehörigen Gesetzespassagen]
Aufgrund dieses Verstoßes werden Sie hiermit abgemahnt.
Wir fordern Sie auf, das falsche Verhalten zu korrigieren und in Zukunft zu unterlassen. Beiliegend finden Sie eine Unterlassungserklärung, welche Sie unterschreiben müssen. Nur so kann eine zukünftige Wiederholung ausgeschlossen werden.
Erreicht uns bis zum 28.04.2019 keine unterschriebene Unterlassungserklärung, behalten wir uns die Möglichkeit vor, ohne Ankündigung eine Unterlassungsklage beim zuständigen Gericht einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Wettbewerb
Jetzt zur Abmahnung für Makler ein Muster herunterladen!
Muster zur Abmahnung für einen Makler (.doc) Muster zur Abmahnung für einen Makler (.pdf)
Paul meint
17. Januar 2024 at 9:07
Wir wollen unser Haus verkaufen. Gut zu wissen, dass wir dafür einen Energieausweis brauchen. Woher bekommt man denn diesen Ausweis ? [Link von der Redaktion entfernt]