Abmahnung durch Vermieter: Ist falsche Mülltrennung ein berechtigter Grund?
Die richtige Mülltrennung kann im Mietrecht schnell zum Streitthema werden, meist dann, wenn Mieter nicht darauf achten, welcher Müll in welche Tonne gehört. Das richtige Verhalten hat unter anderem Einfluss auf die Kosten der Müllabfuhr und somit auf die Nebenkosten, die Mieter zahlen müssen.
Ist eine Mülltrennung in der Hausordnung festgehalten oder im Mietvertrag vereinbart, müssen sich Mieter danach richten. Tun sie das nicht, kann eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung durchaus möglich sein. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Wann eine solche Abmahnung möglich ist, worauf dabei zu achten ist und in welchem Fall diese dann auch zu einer Kündigung führen kann, erfahren Sie in folgendem Ratgeber. Darüber hinaus bietet das kostenlose Muster die Möglichkeit, eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung zu erstellen.
FAQ: Abmahnung wegen falscher Mülltrennung
Ja. Wie bei allen Abmahnungen im Mietrecht kann eine solche bei falscher Mülltrennung erfolgen, wenn Mieter sich nicht an die vertraglich vereinbarte Vorgehensweise halten. Ist die Mülltrennung in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten, müsse diese auch entsprechend erfolgen.
Auch das ist möglich. Verstoßen Mieter wiederholt gegen vertragliche Vereinbarungen zur Mülltrennung und reagieren auf entsprechende Abmahnungen nicht, können Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Abmahnung wegen falscher Mülltrennung sollte immer schriftlich erfolgen. Das kostenlose Muster bietet hier eine Vorlage zum Herunterladen, die individuell angepasst werden kann.
Inhalt
Mietrecht: Was passiert bei falscher Mülltrennung?
Können Mieter eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung erhalten? Die Antwort lautet hier ganz klar: Ja. Denn in der Regel sind Mieter zwar selbst verantwortlich, den Müll richtig zu trennen, dennoch können bestimmte Regeln diesbezüglich festgehalten sein. Üblich sind beispielsweise Vorgaben in der Hausordnung. Aber auch im Mietvertrag kann die richtige Entsorgung vereinbart sein. Ignorieren Mieter diese Vereinbarungen bzw. Vorschriften, werden sie vertragsbrüchig. In diesem Fall können Vermieter eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung aussprechen.
Neben dem Aspekt des Umweltschutzes, ist die Mülltrennung wie erwähnt auch ein Kostenfaktor. Um zu vermeiden, dass die Restmülltonnen ständig voll sind und weitere beim Entsorger gemietet werden müssen, schreiben die meisten Vermieter ein Mülltrennung vor. Wird der Müll jedoch ausschließlich in der Restmülltonne entsorgt, müssen oftmals weitere angeschafft werden, was die Kosten für die Müllentsorgung ansteigen lässt.
Eine Mülltrennung kann die Überfüllung verhindern, somit den Leerungsintervall verlängern und die Kosten senken. Die entsprechenden Tonnen bei einer Trennung sind dann gemäß den Vorgaben der Entsorger zu befüllen.
Aber Achtung: Falsch befüllte Tonnen müssen die Entsorger nicht leeren. Ist eine Zusatzabholung notwendig, entstehen ebenfalls weitere Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Darüber hinaus kann falsch entsorgter Müll auch zu Geruchsbelästigung führen und Ungeziefer anziehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Tonnen in längeren Intervallen abgeholt werden und der Müll somit auch länger steht. So sollten zum Beispiel keine Bioabfälle in der gelben Tonne oder im gelben Sack entsorgt werden.
Um hohe Kosten und eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung zu vermeiden, sollten Mieter also darauf achten, welche Tonnen sie wie befüllen. Ist der Verursacher der falschen Befüllung bekannt, können Vermieter eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung an diesen richten.
Kann falsche Mülltrennung ein Kündigungsgrund sein?
Wurde eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung ausgesprochen, sollten Mieter ihr Verhalten ändern und sich künftig an die Vorgaben halten. Vermieter haben sowohl das Recht zu kontrollieren, ob die Mülltrennung korrekt erfolgt, als auch durch Aushänge oder Anschreiben zum richtigen Verhalten aufzufordern.
Stellen Vermieter durch die Kontrollen fest, dass die Mülltrennung weiterhin nicht erfolgt bzw. falsch stattfindet, sind weitere Abmahnungen gerechtfertigt. Erhalten Mieter wiederholt eine Abmahnung wegen falscher Mülltrennung und ändern ihr Verhalten weiterhin nicht, kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Wichtig ist, dass Vermieter nachweisen können, dass eine Abmahnung erfolgt ist, denn eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen falscher Mülltrennung ist in der Regel nicht zulässig. Daher sollten sowohl die erste als auch die folgenden Abmahnungen schriftlich an den Mieter gehen.
Abmahnung wegen falscher Mülltrennung: Kostenloses Muster
Wie ein solches Schreiben zur Abmahnung wegen falscher Mülltrennung aussehen kann, zeigt das folgende Muster. Dieses steht Ihnen zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass Sie das Muster Ihrer Situation entsprechend anpassen.
Jetzt zur Abmahnung für den Vermieter ein Muster herunterladen!
Muster-Abmahnung wegen falscher Mülltrennung (.doc) Muster-Abmahnung wegen falscher Mülltrennung (.pdf)
Jakob meint
13. Oktober 2023 at 14:49
Frage: Darf die Hausverwaltung ohne Einverständnis des Vermieters auch die korrekte Mülltrennung kontrollieren? Die Hausverwaltung muss sich ja um die richtige Anzahl an Tonnen schließlich kümmern.
Laura meint
19. Juni 2023 at 11:38
Bei uns im Wohnblock wird generell kein Müll getrennt. Durch den Beitrag weiß ich nun, dass eine Abmahnung hier aber möglich ist. Eventuell werde ich mal der Hausverwaltung Bescheid geben. [Link entfernt]