Einfaches Teilen von Musik via P2P-Netzwerk
iMesh ist wohl eines der ältesten und bekanntesten Filesharing-Programme. Vorrangig wurde es für das Teilen von Musik verwendet. In späteren Versionen des Programms und mit der Übernahme von BearShare war dann auch das Tauschen von anderen Dateiformaten eine Option. Mit iMesh war es früh möglich, in einem Peer-to-Peer-Netzwerk Inhalte zu teilen, ohne einen Server verwenden zu müssen.
Doch war bzw. ist ein iMesh-Download legal? Was an dem Programm in den letzten Jahren besonders war, ob es immer noch Anwendung findet und ob mit Abmahnungen zu rechnen ist, betrachtet der nachfolgende Rategeber näher.
FAQ: iMesh
Das kommt auf den Inhalt an, der über das Filesharing-Programm geteilt wird. Ist dieser urheberrechtlich geschützt, ist die Nutzung illegal und es kann eine Abmahnung drohen.
Ja, wenn Nutzer geschützte Inhalte teilen, können die Rechteinhaber eine Abmahnung aufgrund von unerlaubtem Filesharing aussprechen.
Das kann aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durchaus möglich sein. Ob das in jedem Fall so geschieht, ist pauschal jedoch nicht bestimmbar.
Inhalt
Was ist oder war iMesh genau?
Bei iMesh handelte es sich um ein Programm, welches Filesharing via P2P (Peer-to-Peer) ermöglichte. Dabei verband es die Rechner von Nutzern in einem P2P-Netzwerk direkt miteinander. Ein Server wurde für das Tauschen der Daten nicht benötigt. Grundsätzlich werden beim P2P-Prinzip die Inhalte nicht nur von einer Quelle im Netzwerk bezogen, sondern in Teilstücken von den verschiedensten Rechnern. So verringert sich die Datenmenge, welche heruntergeladen wird.
Folgende Möglichkeiten bot iMesh beim Filesharing an:
- Tauschen von Musik-Dateien
- Tauschen von DRM-geschützter Musik im Fast-Track-Netzwerk
- Streaming von Videos
- Streaming von Musik
- Legaler Erwerb von Musik
- Brennen der Daten auf CD
Waren alle Bestandteile auf dem Rechner des Nutzers vorhanden, fügte sie iMesh wieder zu einer Datei zusammen. Inhalte, die über iMesh freigegeben waren, bot das Programm im Netzwerk automatisch anderen Nutzern an. Diese waren dann selbst automatisch Anbieter, sobald der Inhalte bei ihnen vorhanden war. Ein solches Vorgehen kann beim Teilen von urheberrechtlich geschützten Werken durchaus eine Abmahnung für die unberechtigte Weitergabe nach sich ziehen.
Nach der Übernahme des Filesharing-Programms BearShare konnten Nutzer über iMesh nur noch Musik mit DRM (Digital Rights Management bzw. Digitale Rechteverwaltung) teilen bzw. die Titel über das Programm erwerben. Dies hob iMesh von anderen Tauschbörsen ab, da ein Vertrag mit der Musikindustrie bestand und die Betreiber überwachten, welche Inhalte Nutzer tauschten.
Dieser Service sowie der für Musik-Abonnements wurden 2016 eingestellt. Auch die Weiterentwicklung führten die Eigentümer nicht fort und schlossen die Webseite, sodass jetzt nur ältere Versionen verfügbar sind. Diese bieten zwar weiterhin Zugriff auf das P2P-Netzwerk von IM2Net, können jedoch die einstige Angebotsmenge nicht mehr bieten.
iMesh: Illegal oder in der Grauzone?
Wie bei allen Filesharing-Programmen gilt auch bei iMesh, dass Nutzer darauf achten müssen, was sie teilen und herunterladen. An sich ist ein Download über das Programm nicht untersagt, solange die Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind. In der Regel besitzen die Nutzer keine Rechte an der Musik, den Filmen oder Serien, die diese untereinander weitergeben. Ein P2P-Netzwerk gilt in der Regel auch nicht mehr als privat, was eine zulässige Privatkopie ausschließt. Nutzer können meist nicht bestimmen, mit wem und in welchem Umfang sie die Inhalte teilen.
Bereits zu den Hochzeiten von iMesh waren Abmahnungen nicht unwahrscheinlich, wenn Nutzer über ihre IP-Adressen ermittelt wurden. Auch die Nutzung der alten Programme birgt dieses Risiko, wenn Nutzer geschützte Inhalte unerlaubt teilen. Neben einer Unterlassungserklärung sind Schadensersatzforderungen ebenfalls möglich. Erhalten Nutzer Post von einem Anwalt, sollten sie diese nicht ignorieren und sich ihrerseits rechtlich beraten lassen.
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