Dateien tauschen ohne zentralen Server
KaZaA gehörte von Anfang an zu den bekanntesten Namen unter den Filesharing-Programmen, die mit dem Peer-to-Peer-Prinzip arbeiteten. Nicht nur aufgrund der großen Reichweite und des Inhaltsangebots wurde das Programm bekannt, sondern auch, weil es immer wieder durch sogenannte Spyware auf dem KaZaA-Client auffiel. Insbesondere Musik wurde über KaZaA angeboten und getauscht. Doch oft war dies nicht legal und führte zu Abmahnungen.
Was letztendlich zur Einstellung von KaZaA führte, wie das Programm überhaupt funktionierte und was es mit KaZaA-Lite K++ auf sich hat, betrachtet der nachfolgende Ratgeber. Darüber hinaus befasst er sich mit der Frage, was Nutzer von KaZaA bzw. nun der Lite-Version beachten sollten.
FAQ: KaZaA
Ja, sofern nur Inhalte via Filesharing getauscht werden, zu denen Nutzer die Rechte besitzen oder welche nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist die Nutzung von KaZaA (Lite) legal.
Werden Inhalte geteilt, die gemäß Urheberrecht geschützt sind, wie z. B. Kinofilme, TV-Serien, Charts-Musik oder Videospiele, ist das auch über KaZaA nicht erlaubt.
Begehen Nutzer mit KaZaA (Lite) eine Urheberrechtsverletzung, müssen sie neben einer Abmahnung und Schadensersatzforderung auch mit einer Geldstrafe rechnen.
Inhalt
Was war KaZaA ursprünglich und wie funktionierte es?
Das Programm KaZaA Media Desktop war ein Filesharing-Programm, welches bis 2012 das Tauschen und Herunterladen von Dateien über ein Peer-to-Peer-Netzwerk ermöglichte. Neben Musik und Video-Dateien wurden auch Textdokumente und Bilder über den Client mit anderen Nutzern im Netzwerk geteilt.
Die Funktionsweise von KaZaA ist einem Torrent-Programm ähnlich, wenn nicht sogar gleich. Im Gegensatz zu Torrents verwendete das Programm das sogenannte FastTrack-Protokoll.
Der Austausch der Daten geschah zwischen den im Netzwerk verbundenen Rechnern und nicht über einen zentralen Server. Das heißt, die Daten wurden direkt und ohne Zwischenstationen geteilt, daher Peer-to-Peer (von Nutzer zu Nutzer).
Allerdings wurden Nutzer, wie es in Torrent-Netzwerken ebenfalls geschieht, bei KaZaA über einen Download auch gleichzeitig wieder Anbieter des Inhalts. Sie verbreiteten die Inhalte also weiter, was rechtlich relevant war, da üblicherweise urheberrechtlich geschützte Werke getauscht wurden.
Diese Nutzung führte dazu, dass ab 2005 KaZaA die Software so verändern musste, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht mehr getauscht werden konnten. Daraus entwickelte sich ein kostenpflichtiger Service, der Inhalte kopiergeschützt anbot. So konnte über KaZaA Musik bis 2012 bezogen werden. Offiziell wurde KaZaA nie eingestellt und hat mit der abgespeckten Version KaZaA Lite K++ auch einen Nachfolger gefunden.
Was ist KaZaA heute und ist es legal?
Heute ist das Filesharing über KaZaA nur noch über diese Lite-Version möglich – die im Ursprung nicht von den KaZaA-Gründern stammt, jedoch deren Netzwerk verwendet. Werden Daten geteilt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind oder an denen Nutzer die Rechte besitzen, ist die Nutzung von KaZaA üblicherweise legal. Auch Lite verwendet das Peer-to-Peer-Prinzip im KaZaA-Netzwerk mit dem FastTrack-Protokoll. Die Software ist jedoch wesentlich einfacher aufgebaut und besitzt keine Spyware mehr. Dennoch sollten Nutzer darauf achten, was sie auf KaZaA herunterladen oder tauschen. Denn mit einem Download werden sie weiterhin auch zum Anbieter der Inhalte.
Abmahnungen bei KaZaA: Urheberrechtsverletzungen waren nicht selten
Bereits einige Jahre nach dem Start von KaZaA kam es zu Abmahnungen und Verurteilungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die über das Netzwerk begangen wurden. Im Zuge der Ermittlungen wurde die Nutzungsdaten aus dem Netzwerk festgestellt und der Rechner des Nutzers beschlagnahmt.
Das Urteil das Amtsgerichts Cottbus lautet wie folgt [AG Cottbus, 14.05.2004, Az.: 95 DS 1653 JS 15556/04 (57/04)]:
Der Angeklagte wird wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in 272 tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 5,00 EURO verurteilt.
Geschieht die Nutzung von KaZaA illegal, kann das auch heute rechtliche Folgen haben. Wer mit einer der Lite-Versionen unerlaubterweise geschützte Inhalte herunterlädt und gleichzeitig auch wieder verbreitet, muss mit Konsequenzen rechnen. Neben der Abmahnung und den Schadensersatzforderungen durch die Rechteinhaber sind strafrechtliche Folgen ebenfalls möglich. In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt, in schweren Fällen kann jedoch auch eine Freiheitsstrafe drohen.
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