Wie funktioniert der WebTorrent?
Filesharing-Programme können in verschiedenen Formen und Versionen das Tauschen von Dateien ermöglichen. Nicht immer ist dafür auch eine eigenständige Software notwendig. Browsererweiterungen und Apps können mitunter die gleichen Anwendungen bieten, wie klassische Filesharing-Clients. Eine bekannte Variante eines solchen Angebots ist der WebTorrent-Downloader.
WebTorrent kann als Erweiterung, App oder Desktop-Client verwendet werden und basiert, wie andere Programme auch, auf dem Peer-to-Peer-Prinzip (P2P). Was an dem anders ist und ob bei einem WebTorrent-Download eine Abmahnung drohen kann, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhalt
Wie funktioniert der WebTorrent-Client?
WebTorrent ist ein Filesharing-Client, der im Browser des Nutzers arbeitet. Der Client kann ohne die Installation eines Programms, eines Plug-Ins oder einer Erweiterung direkt über den jeweiligen Browser genutzt werden. Diese Form des Filesharings ist noch relativ jung und wurde erstmals Ende 2014 vorgestellt. Inzwischen hat sich diese Variante etabliert und funktioniert in der Regel in allen gängigen Browsern. Anwender, die mobil unterwegs sind oder doch lieber ein Programm auf dem PC haben möchten, können sich eine Desktop-Version installieren oder per App WebTorrent unter Android, iOS oder Windows nutzen.
Im Gegensatz zu den klassischen Clients beim Filesharing nutz die browserbasierte Variante von WebTorrent die Verbindungsart WebRTC, um Nutzer im BitTorrent-Netzwerk direkt miteinander zu verbinden. So entsteht ein sogenanntes Browser-to-Browser-Netzwerk, das direkt auf dem BitTorrent-Protokoll aufgebaut ist.
Auch WebTorrent verwendet Torrent-Dateien, um Inhalte zu suchen und diese von verschiedenen Quellen als Fragmente herunterzuladen. Diese werden nach einem erfolgreichen Download wieder zu einer Datei zusammengefügt. Anwender werden bei den Downloads aufgrund des P2P-Prinzips dann selbst zu Anbietern der Inhalte. Das kann durchaus rechtliche Bedeutung haben, wenn zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Inhalte unerlaubt weiterverbreitet werden.
Die Desktop-Variante von WebTorrent
Da nicht alle Nutzer eine direkte Verbindung von Browser zu Browser haben möchten, wurde für WebTorrent auch eine Desktop-Version entwickelt. Diese funktioniert wie alle klassischen Torrent-Clients, nutzt jedoch weiterhin die Verbindungsart der Browserversion und unterscheidet sich somit von den gängigen Programmen.
Das Programm wird als OpenSource angeboten und kann so von anderen Entwicklern angepasst, verbessert und erweitert werden. Der Desktop-Client führt also die ursprüngliche BitTorrent-Technologie mit der neuen von WebTorrent zusammen. Derzeit befindet sich der Client in der Beta-Phase, was bedeutet, dass dieser weiterhin als Testversion gilt. Die Weiterentwicklung erfolgt stetig. Darüber hinaus kann auch ein WebTorrent-Player für das Abspielen der heruntergeladenen Medien mit der Desktop-Version installiert werden.
Droht eine Abmahnung bei der Nutzung von WebTorrent?
In Deutschland ist die Verwendung von Filesharing-Programmen nicht untersagt. Das heißt, auch neue Versionen, wie das browserbasierte WebTorrent können legal genutzt werden. Wichtig ist, dass Nutzer darauf achten, welche Inhalte sie beim Filesharing herunterladen und mit anderen teilen.
Werden über WebTorrent urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen und aufgrund von P2P weiterverbreitet, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Weder Anbieter noch Downloader haben in der Regel die Rechte an den Inhalten, sodass hier eine Abmahnung begründet sein kann. Neben einer solchen können auch Schadensersatzforderungen auf die Betroffenen zu kommen.
Sind Nutzer per Rückverfolgung über ihre Internetprotokoll-Adresse (IP) ermittelbar, ist eine Abmahnung nicht unwahrscheinlich. Betroffene sollten diese dann nicht ignorieren, sondern sich an einen Anwalt wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise besprechen.
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