FAQ: Urheberrechtsverletzung durch Filesharing
Über Filesharing werden Daten und Inhalte mit anderen geteilt, was grundsätzlich möglich ist. Geschieht dies jedoch mit urheberrechtlich geschützten Werken oder Inhalten, handelt es sich üblicherweise um eine Urheberrechtsverletzung, da die Nutzer in der Regel nicht die Rechteinhaber sind.
Ja, auch eine Urheberrechtsverletzung beim Filesharing kann eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung nach sich ziehen. Welche Forderungen in einer solchen Abmahnung enthalten sein können, lesen Sie hier.
Eine Urheberrechtsverletzung kann beim Filesharing neben einer Abmahnung im Internetrecht auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Allerdings muss dafür eine Antrag des Rechteinhabers vorliegen. Darüber hinaus kann ein Verfahren drohen, wenn der Kopierschutz umgangen wird. Dies kann Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung beim Teilen von Daten vor?
Das Internet öffnet uns Tür und Tor zu einer Vielzahl an Inhalten und Medien. Dies ermöglicht einen regen Informationsaustausch, welcher insbesondere der Wissenschaft und Forschung zugutekommt. Allerdings ermöglicht die moderne Technik auch neue Formen der Rechtsverletzung.
Dazu zählen unter anderem der Internetbetrug, das Cybermobbing oder der Bilderklau in Onlineshops. Ein weiteres Beispiel ist die Urheberrechtsverletzung infolge von Filesharing, bei der Daten über das Internet verbreitet werden.
Doch warum kann es sich dabei um eine Rechtsverletzung handeln? Welche Sanktionen drohen beim Filesharing? Wird die Urheberrechtsverletzung laut Gesetz abgemahnt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber!
Inhalt
Liegt beim Filesharing immer eine Urheberrechtsverletzung vor?
Beim Filesharing handelt es sich um eine Methode für den Austausch bzw. die Weitergabe von Daten über das Internet. Dabei verbinden sich diverse Rechner zu einem Netzwerk und bilden dadurch die digitale Version einer Tauschbörse. Daran ist grundsätzlich nichts illegal.
Allerdings werden dabei keine Medien – wie ein Buch oder eine CD – weitergereicht, sondern digitale Kopien verbreitet. Handelt es sich bei den Dateien um urheberrechtlich geschützte Werke, ist für die Verbreitung und Vervielfältigung aber das Einverständnis des Rechteinhabers notwendig.
Bei CDs sollten Sie immer auf die Qualität dieser Medien achten, um lange Freude an den drauf gespeichert Daten zu haben. Am besten, Sie informieren sich immer vor einem Kauf z. B. auf Bild oder weiteren Informationsseiten zu diesem Thema, sodass es kein böses Erwachen gibt mit der CD.
Da diese Zustimmung des Urhebers häufig nicht besteht, kann eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorliegen. Dies zieht nicht selten eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung nach sich.
Legale Anwendungsbereiche: Da die Methode des Filesharings nicht prinzipiell gegen Gesetzte verstößt, existieren auch vielfältige legale Anwendungsbereiche. So wird zum Beispiel freie Software teilweise auf diese Weise verbreitet.
Wann droht eine Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing?
Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, mit welcher der Urheber eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Liegt eine Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharing vor, kann dieser durch das Abmahnschreiben verschiedene Ansprüche geltend machen.
Die zentralen Forderungen einer Filesharing-Abmahnung beinhalten unter anderem:
- Anspruch auf Unterlassung: Unterbindung zukünftiger Rechtsverstöße
- Anspruch auf Beseitigung: Entfernung der Datei aus der Tauschbörse
- Anspruch auf Schadensersatz: Finanzielle Entschädigung
Der Unterlassungsanspruch wird in der Regel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung durchgesetzt. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, welcher der Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing beiliegt. Bevor Sie die Erklärung unterzeichnen, kann es sinnvoll sein, diese von einem Anwalt prüfen zu lassen, denn dabei handelt es sich um einen lebenslang gültigen Vertrag.
Verjährungsfristen: Eine einheitliche Verjährungsfrist bei einer Urheberrechtsverletzung infolge von Filesharing existiert nicht, denn diese unterscheidet sich je nach Anspruch. Beim Unterlassungsanspruch tritt die Verjährung drei Jahren nach Kenntnis des Verstoßes ein. Für den Anspruch auf Schadensersatz beginnt die Frist mit Entstehung der Urheberrechtsverletzung und endet nach zehn Jahren.
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Können auch strafrechtlichen Sanktionen folgen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Urheberrechtsverletzung infolge von Filesharing strafrechtlich zu verfolgen. Allerdings streben die Rechteinhaber in der Regel eine zivilrechtliche und außergerichtliche Einigung an. Da diese meist weniger Zeit und Kosten verursacht.
Entscheidet sich der Urheber dennoch für eine strafrechtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing, ist dafür ein entsprechender Antrag zu stellen. Denn die Staatsanwaltschaft wird nicht von sich aus aktiv.
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht für die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zudem kann auch der Tatbestand des unerlaubten Eingriffs in die technischen Schutzmaßnahmen – also die Umgehung eines bestehenden Kopierschutzes – vorliegen. In diesem Fall kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.
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