FAQ: Modifizierte Unterlassungserklärung
Im Zuge einer Abmahnung, z. B. bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht, kann eine Unterlassungserklärung mit einer Aufforderung zum Unterlassen der Handlungen erfolgen. Diese kann zu Gunsten des Rechteinhabers modifiziert sein und beispielsweise die Ansprüche erweitern und Fristen abweichend von gesetzlichen Vorgaben formulieren. Aber auch Empfänger können eine Erklärung modifizieren und an den Versender zurückschicken. Mehr zu den möglichen Änderungen erfahren Sie hier.
Eine Unterlassungserklärung kann auf vielfältige Arten modifiziert werden. Muster können bei der Anpassung durchaus auch hilfreich sein. Worauf Sie jedoch dabei achten sollten und müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Es ist ratsam, die Unterlassungserklärung nicht sofort zu unterschreiben und diese von einem Anwalt prüfen zu lassen. Mitunter ist es empfehlenswert, diese modifizieren zu lassen, um Klagen oder größere Schadensersatzforderungen zu verhindern.
Eine Abmahnung wegen der Nutzung von Filesharing-Programmen geht nicht selten mit hohen finanziellen Forderungen in Form von Schadensersatz einher. Für viele Abgemahnte stellen diese Kosten meist das größte Problem dar. Weshalb sie der beigefügten Unterlassungserklärung wenig Beachtung schenken und diese ohne große Überlegung unterschreiben, um das vermeintliche Problem aus der Welt zu schaffen.
Eine unbedachte Unterschrift kann allerdings fatale Folgen haben, denn nicht selten sind Anpassungen an der Erklärung sinnvoll und notwendig. Juristen bezeichnen das überarbeitete Schriftstück in diesem Zusammenhang als „modifizierte Unterlassungserklärung“.
In welchen Punkten kann eine Unterlassungserklärung modifiziert werden? Worauf sollte bei diesen Anpassungen achten? Und welche Risiken bestehen, wenn Sie für die modifizierte Unterlassungserklärung ein Muster verwenden? Das alles erfahren Sie hier!
Inhalt
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Werden wegen Urheberrechtsverletzungen und Filesharing Abmahnungen versendet, liegt diesen in der Regel eine Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte unterzeichnen soll. Mit dieser Unterschrift stimmt er den Vertragsbedingungen der Erklärung und der Zahlung von Schadensersatz zu.
Diese Unterlassungserklärung wird insbesondere im Hinblick auf Ansprüche des Geschädigten sowie Abmahnenden aufgesetzt und zu seinen Gunsten formuliert. Fachleute bezeichnen dieses Schriftstück als strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Allerdings müssen Sie die Erklärung nicht ohne Widerworte hinnehmen, denn laut Gesetzgeber steht Ihnen das Recht auf einen zufriedenstellenden Vertrag zu. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Vorwürfe der Abmahnung berechtigt sind.
Anspruch auf Unterlassung: Bei Urheberrechtsverletzungen besteht gemäß § 97 Abs. Urheberrechtsgesetz (UrhG) der Anspruch auf Unterlassung. Dieser Paragraph bildet damit die rechtliche Grundlage für die Unterlassungserklärung. Ziel des Unterlassungsanspruches ist es, einen erneuten Verstoß gegen das Urheberrecht zu unterbinden.
Notwendigkeit für eine modifizierte Unterlassungserklärung
Wie zuvor bereits erwähnt, wird die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung in der Regel zu Gunsten des Geschädigten formuliert. Der abmahnende Anwalt versucht durch das Schreiben seinem Mandanten also einen Vorteil zu verschaffen.
Unterschreiben Sie als Abgemahnter dieses Dokument, hat dies unter Umständen die Abgabe weitreichender Rechte sowie ein Schuldanerkenntnis zur Folge. Aus diesem Grund ist es meist sinnvoll, von einem fachkundigen Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung bei Filesharing aufsetzen zu lassen.
Denn dadurch stellen Sie sicher, dass Sie nur die Einschränkungen hinnehmen müssen, die tatsächlich notwendig sind. Allerdings ist im Zuge einer Abmahnung die modifizierte Unterlassungserklärung nur möglich, solange Sie die Forderungen der ursprünglichen Erklärung nicht anerkennen.
Gültigkeitsdauer der Unterlassungserklärung: Bedenken Sie, dass sowohl die strafbewehrte als auch die modifizierte Unterlassungserklärung durch eine Unterschrift eine lebenslange Gültigkeit erlangen. Das bedeutet, dass, selbst wenn Filesharing durch eine zukünftige Gesetzesänderung legalisiert werden würde, weiterhin die Zahlung einer Vertragsstrafe drohen könnte.
Modifizierte Unterlassungserklärung: Welche Änderungen sind möglich?
Im Zuge einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung können zahlreiche Formulierungen und Aspekte geprüft und ggf. angepasst werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann zum Beispiel in folgenden Punkten von der strafbewehrten Version abweichen:
- Fristen
Die in der Abmahnung benannten Fristen müssen angemessen sein und es dem Abgemahnten erlauben, sich durch einen Rechtsbeistand beraten zu lassen. - Rechtsverbindlichkeit
Die Abmahnung sowie die Unterlassungserklärung werden als rechtsverbindlich akzeptiert, allerdings ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht. - Inhaltliche Reichweite des Anspruchs auf Unterlassung
Die inhaltliche Reichweite kann sowohl ausgeweitet als auch beschränkt werden. Außerdem kann geregelt werden, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung auch für „Teile von Werken“ gilt. - Schadensersatz
Der Schadensersatz kann durch verschiedene Methoden ermittelt werden, dabei wählt der Abmahnende die für ihn lohnendste Berechnung. Aus diesem Grund kann eine Reduzierung oder sogar die Streichung der Schadensersatzforderung sinnvoll sein. - Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn der Abgemahnte gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann dabei in Bezug auf die Höhe sowie die Bedingungen der Zahlung angepasst werden. Häufig wird auch eine Klausel „nach neuem Hamburger Brauch“ in den Vertrag aufgenommen, wodurch die Höhe der Vertragsstrafe durch ein Gericht zu bestimmen ist. - Täter- und Störerhaftung
Im Internetrecht müssen unter Umständen sowohl der tatsächliche Täter als auch ein sogenannter Störer haften. Ein Störer stellt dabei die Voraussetzungen für die Rechtsverletzung her, also beispielsweise den Internetzugang. Im Zuge der modifizierten Unterlassungserklärung, kann die Haftung auf den Täter beschränkt werden. - Abmahnkosten
Eine modifizierte Unterlassungserklärung dahingehen angepasst werden, dass der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung und Rechtsverfolgung (Anwaltsgebühren, Kosten der IP-Rückverfolgung, ggf. Gutachten) nicht zu tragen hat. - Auflösende Bedingungen
Bei einer Abmahnung wegen Filesharing kann die modifizierte Unterlassungserklärung auch dementsprechend formuliert werden, dass diese bei der Änderung der Rechtslage aufgelöst wird.
Modifizierungen in Maßen: Grundsätzlich kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sehr umfassende Änderungen enthalten, allerdings ist der Geschädigte nicht dazu verpflichtet, diese auch zu akzeptieren. Scheitert die außergerichtliche Einigung, drohen eine Unterlassungsklage und damit weitere Kosten.
Welche Gefahr geht von Mustern aus dem Internet aus?
Es zeigt sich, dass eine Unterlassungserklärung vielfältig modifiziert werden kann. Allerdings sollten solche Anpassungen nur von Personen mit juristischem Fachwissen durchgeführt werden, die sich der Tragweite der einzelnen Formulierungen bewusst sind.
Zwar finden Sie im Internet unzählige Muster für die modifizierte Unterlassungserklärung, die als Allheilmittel bei Abmahnungen wegen Filesharing angepriesen werden, dennoch sollten Sie bei solchen Angeboten vorsichtig sein. Schließlich gelten auch fehlerhafte oder für Sie selbst nachteilige Verträge ein Leben lang.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte sich an einen spezialisierten Anwalt wenden und diesen die Unterlassungserklärung prüfen sowie ggf. anpassen lassen. Dabei sollte die modifizierte Unterlassungserklärung unbedingt auf die Abmahnung zugeschnitten sein.
Die Kosten für einen Anwalt sind dabei in der Regel gut investiert, wenn der Abgemahnte dadurch zu weitreichende Einschränkungen seiner Rechte oder zu hohe Zahlungsaufforderungen verhindern kann.
Modifizierte Unterlassungserklärung für eine Waldorf-Frommer-Abmahnung
Haben Sie von der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung erhalten? Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist meist der richtige Weg, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden und gleichzeitg eine mögliche Unterlassungsklage zu verhindern.
Wer Post von einer Abmahnkanzlei in seinem Briefkasten findet, sucht heutzutage immer häufiger nach Rat im Internet. In verschiedensten Foren und Portalen äußern sich vermeintliche Rechtsexperten über das richtige Vorgehen. Häufig wird dabei der gute Rat gegeben, Waldorf Frommer eine modifizierte Unterlassungserklärung zu schicken, allerdings folgt meist auch der Verweis auf ein Muster aus dem Internet.
Warum eine solche abgeänderte Unterlassungserklärung mit Vorsicht zu genießen ist, haben wir bereits im Voraus erläutert. Aus diesem Grund sollten Personen ohne juristische Fachkenntnisse nicht auf ein Muster von einer unbekannten Quelle vertrauen, sondern sich an einen Anwalt wenden.
Barbara meint
22. April 2024 at 10:44
Hallo!
Auch nach mehrmaligem Auffordern und Bitten, unsere Katze nicht ins Haus zu lassen oder zu füttern, hört unsere Nachbarin nicht damit auf. Es zieht sich schon einJahr hin und unsere Kinder sind sehr traurig da die Katze nur nach Hause kommt, wenn besagte Nachbarin nicht da ist.
Wir haben nun schon so oft versucht, vernünftig zu reden aber es hilft alles nichts. Immerhin ist es unser Haustier und wir tragen auch sonst alle Tierarztkosten usw…
An wen kann ich mich in diesem Fall wenden oder kann ich selbst eine Unterlassensklage erstellen?
MfG Barbara