Filesharing ist auch bei Spielen problematisch
Nicht nur Filme, Serien und Musik werden online via Filesharing geteilt, auch Videospiele sind nicht gerade selten unter den Angeboten diverser Filesharingseiten aufgelistet. Besonders neue oder beliebte Spiele finden oft den Weg über illegale Foren oder Seiten zu den Nutzern. Wie bei Filmen und Musik handelt es sich hier in aller Regel um Raubkopien, deren Verbreitung eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Besonders, wenn ein in den Konsolen verbauter Kopierschutz umgangen wird, kann das Folgen haben. So ist es nicht ungewöhnlich, dass beispielsweise Nintendo eine Abmahnung versendet, wenn Spieler illegale Kopien teilen.
Wann eine Abmahnung von Nintendo ins Haus stehen kann, welche Möglichkeiten Nutzer in diesem Fall haben und welche Vorgehensweise angebracht ist, betrachtet der nachfolgenden Ratgeber näher.
FAQ: Nintendo-Abmahnung
Nintendo versendet Abmahnungen in der Regel dann, wenn das Urheberrecht des Spieleherstellers verletzt wurde.
Ja, denn gemäß § 95a Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist Nintendo dazu berechtigt, sein Werk entsprechend vor rechtswidriger Vervielfältigung zu schützen. Mehr zum Paragraphen lesen Sie hier.
Sowohl Anbieter als auch Downloader müssen mit einer Abmahnung durch die Rechteinhaber rechnen. Darüber hinaus drohen Schadensersatzforderungen und Unterlassungserklärungen.
Inhalt
Kopierschutz umgehen: Eine Abmahnung durch Nintendo ist möglich
Nintendo verbaut in seinen Konsolen Vorrichtungen zum Kopierschutz, um zu verhindern, dass Nutzer Spiele unerlaubterweise teilen bzw. gespielt können. Dennoch gibt es zahlreiche Adapter, die das Abspielen von Raubkopien ermöglichen. Hier sollten Gamer allerdings vorsichtig sein, denn nicht nur das Anbieten der kopierten Spiele ist unzulässig, sondern auch der Verkauf solcher Adapter.
Das hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil bereits 2016 entschieden (22.09.2016, Az. 6 U 5037/09). Demzufolge ist das Umgehen des Kopierschutzes rechtswidrig und kann durch Nintendo per Abmahnung und Unterlassungserklärung untersagt werden.
Rechtlich sind Verstöße gegen solche technischen Vorrichtungen zum Schutz des Werkes, in diesem Fall des jeweiligen Spiels, gemäß § 95a Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu ahnden:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
In diesem Paragraphen wird auch bestimmt, dass der Verkauf, der Erwerb oder die Bewerbung von Gegenständen oder Vorrichtungen, die ein Umgehen des Kopierschutzes ermöglichen, nicht zulässig sind. Dies hat nicht nur Bedeutung für Verkäufer, sondern auch für Käufer. Denn der Erwerb können Nintendo oder die Behörden als Unterstützung einer Urheberrechtsverletzung werten. Im schlimmsten Fall wird die Ware, falls im Ausland gekauft, vom Zoll beschlagnahmt – und Nintendo verschickt eine Abmahnung.
Spiele teilen: Hier sollten Nutzer aufpassen
Eine Abmahnung von Nintendo ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn illegal kopierte Spiele auf Filesharing-Portalen oder via Peer-to-Peer angeboten und heruntergeladen werden. Hier gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei widerrechtlich geteilten Filmen, Serien oder Musik. Ermitteln die Behörden oder Rechtinhaber die Anbieter der Inhalte, beispielsweise durch Nutzerdaten oder die IP-Adresse, ist neben einer Abmahnung dann auch mit Schadenersatzforderungen zu rechnen.
Ähnlich kann das auch Nutzer treffen, die einen solchen illegal angebotenen Inhalt herunterladen. Diese sollten sich immer bewusst sein, dass sie bei Peer-to-Peer-Anwendungen (wie Torrent-Netzwerken) bei jedem Download in der Regel selbst zum Anbieter werden, den Inhalt also rechtswidrig weitergeben. Sind Downloader dann über ihre Daten oder eine IP-Rückverfolgung zu ermitteln, können auch sie von Nintendo eine Abmahnung erhalten.
Welche Folgen kann eine durch Nintendo versandte Abmahnung haben?
In Bezug auf die Konsequenzen, sollten Nutzer wissen, dass ein Ignorieren einer von Nintendo versandten Abmahnung keine gute Idee ist. Am besten lassen sie Ansprüche sowie den Inhalt des Schreibens von einem Anwalt prüfen. Dieser kann dann auch hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten.
In der Regel geht eine Abmahnung, wie bereits erwähnt, mit einer Unterlassungserklärung einher. Hier sollten Betroffene ebenfalls prüfen lassen, wie diese formuliert ist und welche Verpflichtung sie mit dem Unterzeichnen dieser eingehen. Neben der Erklärung sind auch Schadensersatzforderungen nicht unüblich. Diese können zwar unterschiedlich ausfallen, sind meist jedoch sehr hoch.
Des Weiteren ist auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Dann kommen auf die Betroffenen nicht nur die Forderungen von Nintendo per Abmahnung zu, sondern auch Geldstrafen. Handelt es sich um größere Verstöße gegen das Urheberrecht oder auch um Wiederholungsfälle, sind sogar auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren nicht ausgeschlossen.
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