Wie funktioniert das Usenet?
Das Usenet ist ein weltweit erreichbares Netzwerk, das parallel zum World Wide Web (WWW) existiert. Während dieses erst im Jahr 1989 entstand, gibt es das Usenet bereits seit 1979. Es nutzt eine Architektur, die am ehesten mit der eines Forums zu vergleichen ist.
Es ist in eine Vielzahl von sogenannten Newsgroups unterteilt, in denen sich Nutzer über spezifische Themenkomplexe austauschen können. Doch nicht alle Newsgroups sind textbasiert, zahlreiche unter ihnen sind auch dateiorientiert. In diesem Fall werden sie als „Binary Groups“ bezeichnet.
Der grundsätzliche Aufenthalt im Usenet ist völlig legal. Die Binary Groups bieten jedoch auch die Möglichkeit, es auf urheberrechtlich bedenkliche Weise zu nutzen.
Inhalt
Zugang zum Usenet und Download von Dateien
Wollen Sie auf Newsgroups zugreifen, funktioniert das über einen bestimmten Server. Ein solcher Newsserver kann beispielsweise vom Internet-Provider angeboten werden. Der Nachteil dieser Variante ist, dass insbesondere Binary Groups über solche Server häufig nicht angeboten werden.
Den vollen Zugriff auf Newsgroups erlangen Sie durch einen Payserver. Hierdurch können Sie Daten auch problemlos aus dem Usenet downloaden. Für Downloads stehen üblicherweise zwei Konzepte zur Verfügung:
Die erste Variante besteht darin, eine bestimmte Anzahl Gigabytes zu kaufen, die dann vom Server heruntergeladen werden kann – das sogenannte Pay-by-Download-Konzept.
Dieses wird häufig genutzt, wenn nur gelegentlich Dateien heruntergeladen werden. Die zweite und am häufigsten genutzte Variante besteht in einem monatlichen Abonnement, mit dem so viele Daten heruntergeladen werden können wie gewünscht.
Der größte europäische Anbieter dieser Art ist der Provider UseNeXT. Sein Dienst ist 14 Tage lang kostenlos und verlangt auch danach eine nur geringe Gebühr. Doch wie ist es bei diesen Downloads aus dem Usenet um die Legalität bestellt?
Usenet-Download: Legal oder nicht?
Was im Usenet legal ist, ist bereits seit längerer Zeit Gegenstand von Diskussionen.
Natürlich sind im Usenet auch illegale Inhalte zu finden. Eine Abmahnung wegen geltendem Internetrecht inklusive Unterlassungserklärung von einem Anwalt müssen Sie aber nicht erwarten, wenn Sie sich bei einem Provider wie UseNeXT anmelden. Die Nutzung eines solchen Anbieters ist nötig, wenn Sie sich im Usenet aufhalten wollen und somit, wie das Usenet selbst, völlig legal.
Insbesondere die Musikindustrie versucht seit Jahren, vor Gericht gegen diverse Anbieter vorzugehen. Weltweit zeigen die entsprechenden Gerichtsurteile aber, dass sie damit bisher nicht erfolgreich waren.
So stimmen die Gerichte überein, dass die Usenet-Anbieter als legal einzustufen sind, weil sie selbst nicht gegen das Urheberrecht verstoßen und nicht für das Handeln ihrer Mitglieder verantwortlich sind.
Ein Usenet-Nutzer ist ebenfalls nicht verantwortlich für die dort angebotenen Inhalte und kann diese frei downloaden und nutzen. Anders als bei einem Filesharing-Programm, ist ein Downloader im Usenet nicht zugleich auch ein Uploader, was einen gravierenden Unterschied darstellt. Weiterhin ist zu beachten, dass es auch Daten wie Filme und Musik gibt, die kein Copyright haben und somit generell legal heruntergeladen werden können.
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