Eine zusätzliche Absicherung für Verbraucher
Immer mehr Käufer tummeln sich im Internet und erwerben dort ihre gewünschten Waren und Dienstleistungen. Der Nachteil zum Gang ins Fachgeschäft ist klar: Ein Produkt kann vor dem Kauf nicht in die Hand genommen und begutachtet werden. Das kann für Unsicherheit sorgen, weshalb viele Produzenten versuchen, potentielle Kunden mit einer Herstellergarantie zum Kauf zu animieren.
Doch wie genau funktioniert eine Herstellergarantie in Deutschland? Wie lange ist diese gültig? Im vorliegenden Ratgeber erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren darüber hinaus, ob eine solche Garantie Verkäufer oder ausschließlich Hersteller betrifft. Am Ende unseres Ratgebers können Sie zur Herstellergarantie auch ein Muster herunterladen.
Inhalt
Was macht eine Herstellergarantie aus?
Ein weit verbreiteter Irrtum soll gleich aus dem Weg geräumt werden: Eine gesetzliche Herstellergarantie gibt es prinzipiell nicht. Der Gesetzgeber zwingt Produzenten nicht dazu, Garantien auf ihre Produkte zu gewähren. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Beim Kauf im Online-Shop wird nicht immer auf der jeweiligen Produktseite darauf hingewiesen, dass eine Garantie durch den Hersteller gewährt wird. Oft erfahren Verbraucher erst nach dem Kauf der Ware davon, etwa durch eine Broschüre oder eine Garantiekarte. Das jeweilige Dokument listet in der Regel auch die Garantiebedingungen auf. Diese darf der Garantiegeber nach eigenen Wünschen gestalten.
So wird in jedem Fall die geltende Garantiedauer genannt. Diese kann wenige Monate betragen. Es ist aber auch möglich, dass über 2 Jahre eine Herstellergarantie in Anspruch genommen werden kann. In sehr seltenen Fällen gilt sogar eine lebenslange Garantie. Verbraucher und Händler sollten mit einem solch großen Versprechen jedoch vorsichtig umgehen. Rechtfertigt ein Produkt nicht einen so langen Garantiezeitraum, kann dem Online-Shop-Betreiber eine Abmahnung drohen.
Unterschiede zur Gewährleistung
Die Herstellergarantie ist klar von der Gewährleistung zu trennen. Nur letztere ist gesetzlich geregelt, wodurch sich alle Händler daran halten müssen. Maßgebend ist dabei wieder das Bürgerliche Gesetzbuch, spezifisch §§ 437 ff BGB. Gemäß diesem sind Verbraucher berechtigt, auf Reparatur oder Umtausch zu bestehen, wenn sich nach dem Kauf Mängel am Produkt offenbaren. Dabei zeigt sich auch gleich der nächste Unterschied zur Herstellergarantie: Geht es um die gesetzliche Gewährleistung, müssen sich Kunden immer an den Verkäufer richten, nicht an den Hersteller.
Mängel, die einen Anspruch auf Gewährleistung auslösen, können zudem in zwei Kategorien eingeteilt werden: Sachmängel und Rechtsmängel. In den meisten Fällen führt ein Sachmangel zur Inanspruchnahme der Gewährleistung. Das kann beispielsweise ein Sprung im Display eines Smartphones oder ein Loch in einem Fahrradreifen sein. Rechtsmängel liegen vor, wenn durch den Verkauf, geltendes Recht verletzt wurde. So können Dritte Ansprüche geltend machen, wenn gestohlenes Eigentum weiter verkauft wurde. Weiterhin ist zu beachten:
- In § 438 BGB ist die Verjährung der Mängelansprüche geregelt. Für einen Großteil der zum Verkauf stehenden Waren gilt eine zweijährige Frist, in denen Anspruch auf Gewährleistung besteht.
- Eine lange Herstellergarantie kann die Gewährleistungsfrist überdauern und auch nach Ablauf dieser noch genutzt werden. Käufer dürfen jedoch nicht vergessen, dass sie sich diesbezüglich an die Hersteller wenden müssen.
- Gewährleistungsrechte können durch eine Garantie jedoch niemals verdrängt werden. Bestehen beide nebeneinander, haben Verbraucher die Wahl, mit welchem Anspruch sie sich an die jeweils zuständige Person wenden. Innerhalb der Gewährleistungsfrist dürfen Händler also Kundenanfragen nicht einfach abtun und auf die Garantie des Herstellers verweisen.
Übertragung eines Garantieanspruches
Gerade bei Gebrauchtgegenständen, die über Internetplattformen weiterverkauft werden, stellt sich nicht selten die Frage: Was passiert mit geltenden Herstellergarantien, wenn ein Produkt einen neuen Eigentümer findet? Tatsächlich ändert ein Weiterverkauf nichts an geltenden Garantieansprüchen.
Muster einer Herstellergarantie
Im Folgenden können sie zur Herstellergarantie ein Muster herunterladen. Diese soll als Beispiel dienen und zeigen, wie eine solche Garantieerklärung gestaltet sein kann. Direkt weiterverwenden können Sie das Muster jedoch nicht. In seiner jetzigen Form dient es ausschließlich Ihrer Orientierung. Sind Sie ein Hersteller und wollen eine Herstellergarantie gewähren, müssen Sie die Erklärung individuell verfassen.
Für das erworbene Produkt wird ab dem Datum des Kaufs durch die [Musterfirma] eine zweijährige Herstellergarantie gewährt. Der Garantieanspruch gilt europaweit. Es kommt zu keiner Einschränkung des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs durch die Garantie. Diese gewährt einen Anspruch auf die Übernahme von Reparatur- und Versandkosten, die durch einen Defekt im Garantiezeitraum auftreten.
Der Garantieanspruch bleibt jedoch nur dann bestehen, wenn die Mängel nicht auf unsachgemäßer Handhabung oder normalen Verschleißerscheinung beruhen. Kommt es zum Garantiefall, müssen Sie sich an das genannte Unternehmen wenden. Daraufhin erhalten Sie Unterlagen zugeschickt, die einen für Sie kostenlosen Rückversand ermöglichen. Erkennt der Hersteller, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, erklärt er sich bereit, den Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt vorzunehmen.
Jetzt zur Herstellergarantie ein Muster herunterladen!
Kira N. meint
28. Juni 2021 at 14:06
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Herstellergarantie. Gut zu wissen, dass laut §§ 437 ff BGB Anspruch auf die Elektro Reparatur oder Ersatz besteht. Ich habe gerade ienen defekten Ofen auf den ich noch Garantie habe und wollte mich hier zur rechtlichen Lage der Reparatur informieren.