Legal und sicher streamen: Wie ist die aktuelle Rechtslage?
Viele Jahre lang wurde von einer gesetzlichen Grauzone gesprochen, wenn es darum ging, Medien wie Musik, Serien oder Filme zu streamen.
Weder absolut legal noch illegal konnte die Nutzung solcher Angebote – also das reine Anschauen von Streams – genannt werden; selbst wenn das darin gezeigte Material urheberrechtlich geschützt war.
Diese Ansicht betraf jedoch nur die passiven Konsumenten. Die Personen, welche aktiv geschütztes Material unerlaubt verbreiten, verstoßen schon lange gegen geltendes Urheberrecht. Wer sich eines solchen Verstoßes schuldig macht, indem er beispielsweise aktuelle Kinofilme im Netz hochlädt, muss mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen rechnen.
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Doch auch aus Konsumentensicht ist ein Film- oder Serien-Stream nicht länger legal. Dafür hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gesorgt, welches im April 2017 gefällt wurde (Aktenzeichen: C-527/15). Bei dem konkreten Fall ging es um die folgende Situation:
- Der Angeklagte hatte eine Multimedia-Box namens „filmspeler“ von einem niederländischen Anbieter erworben.
- Geräte dieser Art werden von verschiedenen Herstellern entwickelt und ermöglichen es, Inhalte aus dem Internet direkt auf dem heimischen Fernseher anzusehen. Dadurch können Kunden mitunter das Serien-Streamen legal bei seriösen Anbietern durchführen.
- Einige Programme auf dem betreffenden Gerät sorgten jedoch dafür, dass der Besitzer auch in der Lage dazu war, Filme und Sportübertragungen von illegalen Seiten auf seinem TV-Gerät anzusehen.
- Der Betroffene warb daraufhin im Internet damit, dass er kostenpflichtige Inhalte ohne Bezahlung ansehen könne.
FAQ: Streaming legal nutzen
Es gibt zahlreiche Streaming-Angebote, die legal gegen ein Entgelt oder in bestimmten Fällen auch kostenlos nutzbar sind. Nutzer sollten sich vor dem Streaming jedoch gut informieren, ob diese Plattformen tatsächlich legal betrieben werden.
Zunehmen geht die Rechtsprechung dazu über, auch nur das reine Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten über Webseiten oder Tauschbörsen als illegal zu bewerten. Dies wird als temporäre Vervielfältigung angesehen und ist nicht zulässig. Mehr zu den grundlegenden Urteilen und der rechtlichen Situation lesen Sie hier.
Ja. Auch beim Streaming kann eine Abmahnung im Internetecht drohen. Können die Nutzer über ihre Zugangsdaten oder IP-Adressen ermittelt werden, sind Unterlassungserklärungen, Abmahnung und Schadensersatzansprüche möglich.
Inhalt
So kam es, dass der Fall schließlich vor dem EuGH landete und ein bedeutsames Urteil nach sich zog: Dem Urteilsspruch zufolge ist bereits der Verkauf von Video-Boxen mit solchen Programmen als illegal anzusehen. Weiterhin ließen die Richter verlauten, dass auch Nutzer solcher Geräte nicht ohne Schuld sind – da sie sich bewusst dafür entscheiden, Serien oder auch Kinofilme zu streamen, die nicht legal angeboten werden. So sei selbst die temporäre Datenspeicherung von geschütztem Material, die beim Streaming entsteht, nicht legal – da den Rechteinhabern ein ungebührlicher Schaden entstehe.
Dieses Urteil sorgte für einen kleinen Aufschrei in der Internetgemeinde. Bis zu diesem Tag gab es keine eindeutigen Gerichtsurteile, die Streaming als nicht legal betitelten.
Folglich war es eher unwahrscheinlich, dass diejenigen, die ein geschütztes Video über das Internet streamten, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen mussten.
Fragen wie diese sind mittlerweile berechtigt. Und viele Rechtsexperten sprechen sich dafür aus, dass dies tatsächlich ein Ende für die unklare Streamingsituation markiert, die bis dahin geherrscht hat. Daraus würde folgen, dass auch nationale Gerichte in Deutschland und in anderen europäischen Staaten ab sofort entsprechend urteilen müssen. § 44 a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der bis dato mit der Definition zu vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen viele Nutzer geschützt hatte, könnte dann nicht mehr wie zuvor von Gerichten angewandt werden. Doch bedeutet das auch, dass User, die Filme bisher einigermaßen legal streamen konnten, in Zukunft mit Abmahnungen rechnen müssen?
Eine Abmahnung durch Streaming erhalten?
Durch das Urteil des EuGH ist Streaming nicht länger legal bzw. befindet sich nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone, wie es zuvor der Fall war. Zwar liegt die Vermutung nahe, dass ein Urteil, welches sich auf holländische Anbieter bezieht, für Deutschland keine Relevanz hat. Das trifft jedoch nicht zu, da die Richter des Europäischen Gerichtshofs auch zum allgemeinen Streaming illegaler Inhalte Stellung bezogen haben. Folglich müssen auch deutsche Internetnutzer damit rechnen, dass nationale Gerichte hierzulande der europäischen Rechtsprechung folgen.
Entsprechend bietet das Urheberrechtsgesetz nicht mehr viele Schranken, welche Nutzer schützen können, wenn diese urheberrechtlich geschützte Medien streamen. Legal können temporäre Vervielfältigungen solcher nur noch in speziellen Fällen genutzt werden. Maßgebend ist dabei § 53 UrhG. Dieser Paragraph legalisiert die Vervielfältigung eines Werkes unter anderem in den folgenden Fällen:
- zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn keine gewerblichen Zwecke vorliegen
- zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um kleine Teile eines Werkes handelt oder dieses seit zwei Jahren vergriffen ist
Legal Filme oder Serien streamen können User im Internet jedoch nicht mehr. Droht bei Verstößen also in jedem Fall eine Abmahnung? Durch das Urteil des EuGH gibt es diesbezüglich keine Sicherheit mehr. In Zukunft wird sicher nicht jeder Streamer abgemahnt. Das lässt sich schon darauf zurückführen, dass Anbieter IP-Adressen ihrer Nutzer nur für eine begrenzten Zeitraum speichern dürfen und die Verfolgung von Streamern daher nur für eine bestimmte Zeit möglich ist. Trotzdem sind speziell beauftragte Rechtsanwälte bemüht, Urheberrechtsverstöße aufzudecken und abzumahnen.
Folglich ist Streaming nur dann legal, wenn es sich nicht um geschützte Werke handelt. Werden Sie wegen einem Stream abgemahnt, sollten Sie jedoch Ruhe bewahren – auch dann, wenn die Abmahnung berechtigt ist. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich mit dem Abmahnschreiben an einen Rechtsanwalt zu wenden. Durch eine Modifizierung der Unterlassungserklärung kann dieser zumindest mögliche Vertragsstrafen herabsetzen, welche andernfalls ein großes Gefahrenpotential für die Zukunft des Betroffenen bedeuten können.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass gefälschte Abmahnungen ebenfalls im Umlauf sind. Betrüger machen sich die Angst und Unsicherheit von Anwendern zu Nutze und versuchen so, diese zu täuschen.
Fake-Abmahnungen werden oft via E-Mail verschickt, beinhalten nicht selten viele Fehler und zeichnen sich durch unseriöse Forderungen aus.
Werden Sie aufgefordert, Dateianhänge zu öffnen, sollten Sie von Vornherein skeptisch sein. In Bezug auf die Echtheit eines Abmahnschreibens ist es ebenfalls ratsam, einen Anwalt um eine Beurteilung zu bitten.
Legale Streaming-Dienste nutzen
Die Nutzung des Fernsehens war lange Zeit eine der beliebtesten Unterhaltungsformen. In der Zeit des Internets werden On-Demand-Angebote jedoch immer bedeutsamer. Diese ermöglichen es, dass Filme und Serien jederzeit angesehen werden können und sich die Zuschauer nicht an Sendezeiten halten müssen, wie es im Fernsehen der Fall ist.
Nutzen Sie das Angebot kostenpflichtiger Plattformen, können Sie in der Regel von einer reichhaltigen Auswahl an älteren und auch brandaktuellen Medien profitieren. Streaming, welches legal angeboten wird, ist zumeist mit einem bestimmten Bezahlformat verknüpft. Wer beispielsweise bei Netflix legal Serien streamen möchte, muss für gewöhnlich ein Abonnement abschließen, wofür monatlich Gebühren zu entrichten sind. Andere Anbieter ermöglichen auch den Kauf einzelner Werke, die dann heruntergeladen und im eigenen Wohnzimmer konsumiert werden dürfen. Dabei ist auch Folgendes gut zu wissen:
- Wer Streaming legal bei einem seriösen Anbieter betreiben möchte, kann oft einen kostenlosen Probezeitraum auskosten, bevor Gebühren fällig werden.
- Ist erst einmal ein Abo abgeschlossen, sind geltende Kündigungsfristen zu beachten. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau zu lesen.
- Streaming-Seiten können legal und kostenlos sein, wie es beispielsweise bei YouTube der Fall ist. Oft liegt der Fokus dabei jedoch eher auf Inhalten, die von Nutzern selbst erstellt werden.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch weiter auf den Fernseher als bevorzugtes Medium setzen. Viele (digitale) Kabelanschlussanbieter bieten zusätzliche Leistungen, wie z. B. PayTV oder Videotheken an, über die Sie ebenfalls unabhängig vom Fernsehprogramm Filme oder Serien gucken können. Auf https://www.kabelfernsehen-kabelanschluss.de/ können Sie nachsehen, bei welchen Kabelfernsehanbieter das der Fall ist.
Illegale Streaming-Seiten erkennen
Es zeigt sich: Wer Musik, Serien oder Filme in einem Stream legal konsumieren möchte, muss auf seriöse Anbieter zurückgreifen, welche die entsprechenden Verwendungsrechte besitzen. Diese leiten einen Teil ihrer Einnahmen nicht selten direkt an die Urheber der einzelnen Werke weiter. Doch lassen sich seriöse Plattformen immer von illegalen Anbietern unterscheiden?
Gerade mit Hinblick auf das Streaming-Urteil des EuGH müssen Nutzer mehr und mehr in der Lage sein, diese Frage immer wieder richtig zu beantworten.
Andernfalls kann es schnell dazu kommen, dass ein Abmahnschreiben im Briefkasten landet. Tatsächlich sind viele Menschen spätestens seit dem Urteilsspruch der EuGH-Richter im April 2017 in diesem Bereich extrem verunsichert.
Illustre Namen wie Popcorn Time oder Kinox führen hingegen zu Streaming-Seiten, die illegal geschützte Inhalte zur Verfügung stellen. Schaut sich ein Internetnutzer dort auch nur ein Video an, besteht Abmahngefahr. Es folgen einige Merkmale, durch die sich solche Domains nicht selten identifizieren lassen:
- Es liegt kein Impressum vor: Seriöse Betreiber sind verpflichtet, eine Impressumsseite einzurichten, die alle erforderlichen Daten für eine Kontaktaufnahme bereithält.
- Aktuelle Kinofilme können angesehen werden: Ein Filmangebot im Internet ist mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal, wenn die betreffenden Streifen zur gleichen Zeit im örtlichen Lichtspielhaus laufen. Ist ein solches Angebot auch noch gratis, ist das Streaming definitiv nicht legal.
- Unseriöse Werbeinhalte dominieren die Seitenumgebung: Werbung, die über aufdringliche Pop-Ups ins Bild springt und Inhalte aus dem Bereich Drogen oder Erotik präsentiert, deutet in der Regel daraufhin, dass auch die Streaming-Inhalte nicht von legalem Charakter sind. Seriöse Seitenbetreiber sind bedachter, wenn es um die Werbeinhalte auf ihrer Webseite geht.
Anhand dieser Merkmale lassen sich die meisten unseriösen Seiten, die illegal Inhalte anbieten, erkennen.
Wer Zweifel hat, sollte angebotene Streams lieber links liegen lassen oder bei versierten Personen im Bekanntenkreis nach einer zweiten Meinung fragen. Bedachtes Vorgehen hilft hier schon dabei, der Streaming-Abmahnung zu entgehen.
Illegale Inhalte auf legalen Plattformen ansehen
Viele Nutzer, die bewusst darauf achten, Streaming nur legal zu nutzen, sehen sich früher oder später mit der folgenden Fragestellung konfrontiert: „Was passiert, wenn geschützte Inhalte illegal auf einer legalen Streaming-Seite hochgeladen werden und ich diese streame? Kann ich auch dann abgemahnt werden?“ Fragen wie diese sind nicht unberechtigt, erlauben Seiten wie YouTube doch zunächst den Upload verschiedenster Videoinhalte. Aktive Content-ID-Systeme brauchen zudem oft eine gewisse Zeit, bis unerlaubte Inhalte entfernt werden.
Auch hier ist das maßgebende Urteil des EuGH genauer zu betrachten: Die Richter des Europäischen Gerichtshofs betonten mitunter, dass Nutzer nur dann belangt werden können, wenn sie bewusst auf illegale Angebote zugreifen. Demnach müssen sich diese darum bemühen, unerlaubte Plattformen zu identifizieren und zu vermeiden. Problematisch wird es jedoch, wenn eine Seite wie YouTube allgemein als seriöse Videoplattform gilt.
Darüber hinaus besitzen Zuschauer für gewöhnlich die Möglichkeit, Videos zu melden, welche gegen die geltenden Richtlinien verstoßen. Kommt es zur Meldung, werden diese zügig entfernt. Es lässt sich also festhalten: Wird legal ein Stream auf YouTube angesehen, der geschützte Inhalte enthält, ist eine Abmahnung eher unwahrscheinlich – aber theoretisch möglich.
Selbst das Herunterladen von YouTube-Videos befindet sich noch in einer rechtlichen Grauzone. Urheberrechtlich geschütztes Material sollten Sie jedoch niemals downloaden. Im Gegensatz zum Streaming entsteht dabei eine dauerhafte Kopie, für die keine Berechtigung vorliegt.
VPN-Programme für Streaming nutzen: Legal oder nicht?
Das Akronym VPN steht für „Virtual Private Network“. Hinter dem Begriff steht meist eine Art von Software, die es dem Nutzer ermöglicht, seine Online-Identität zu verschleiern. So können mithilfe eines VPN-Programms, welches beispielsweise einem Browser eine ausländische IP-Adresse vorgaukelt, auch Internetseiten aus Deutschland aufgerufen werden, die sonst durch eine Ländersperre verborgen bleiben. Mit Hinblick auf Streaming-Angebote aus dem Ausland, tun sich einige Fragen auf:
- Darf VPN-Software im Internet genutzt werden?
- Ist Streaming noch legal, wenn die IP eines Nutzers verschleiert wird?
- Müssen Ländersperren, auch Geo-Schranken genannt, dem Gesetz nach beachtet werden?
In der Tat ist die generelle Nutzung von einem virtuellen, privaten Netzwerk nicht verboten. Wer im Internet surft, hat prinzipiell das Recht, seine Identität zu schützen. Die Verschleierung sorgt jedoch nicht für Rechtsfreiheit. Auch ein verborgener virtueller Fingerabdruck schützt nicht vor geltenden Gesetzen, an die sich weiterhin zu halten ist.
Geht es darum, Geo-Schranken via VPN zu umgehen, wird die Rechtslage etwas ungenauer bzw. grauer. Denn bisher gibt es kein Gesetz, welches die Missachtung von Ländersperren unter Strafe stellt. Deshalb gilt bisher: Auch mit VPN ist Streaming solange legal, wie das Urheberrechtsgesetz beachtet wird.
Der technische Prozess des Streamens
Dass die Diskussion darum, ob Streaming legal oder illegal ist, so lange geführt wurde, liegt nicht zuletzt an dem technischen Prozess an sich. Dieser sorgte lange dafür, dass es schwierig war, ihn nach geltendem Urheberrechtsgesetz zu beurteilen. So heißt es doch in § 44a UrhG:
“Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen […]“
Auf diese Schranke des UrhG bezogen sich lange Zeit diejenigen, welche den Prozess des Streamings verteidigten. Denn dabei handelt es sich wirklich um eine Art der „vorübergehenden Vervielfältigung“. Beim Streamen werden die erforderlichen Dateien nicht im lokalen Speicher eines Computers abgelegt, wie es beispielsweise beim direkten Download der Fall ist.
Die notwendigen Daten werden stattdessen in einem Zwischenspeicher gesammelt, aus dem sie nach Beendigung des Streams automatisch wieder entfernt werden. Das hat nicht nur den Vorteil, dass nicht erst das gesamte Dateipaket heruntergeladen werden muss. Ein kleiner Ladefortschritt reicht schon, damit Zuschauer oder Zuhörer in den Genuss des Wunschmediums kommen können. Lange Zeit wurde Streaming deshalb auch stark von direkten Downloads unterschieden.
Die Entwicklung des Streamings
Der Zugriff auf Online-Videotheken hat einen Komfort in die Wohnzimmer gebracht, der vor einigen Jahren noch undenkbar war. Das hat mitunter dazu geführt, dass gänzlich neue Konsumvarianten entstanden sind, wie das sogenannte „Bingen“. Der englische Begriff, der eigentlich für einen extremen Alkoholkonsum steht, beschreibt dabei den Konsum einer oder mehrerer Serienstaffeln am Stück. Aber wie hat sich das „Angebot auf Abruf“ eigentlich entwickelt?
So gab es um das Jahr 2000 herum durchaus schon Versuche von Anbietern wie Microsoft, Streaming-Dienste legal zu etablieren. Dem entgegen stand jedoch der Fakt, dass viele Menschen zu dieser Zeit keinen Zugriff auf einen schnellen und notwendigen Breitband-Internetanschluss besaßen. Zudem waren notwendige Geräte oft mit hohen Kosten verbunden. Innerhalb der nächsten Jahre wurden jedoch einige wichtige Schritte unternommen, die Streaming und seine Vorzüge fest im Internet festsetzen sollten:
- Der sogenannte Flash Player verbreitete sich im Internet und förderte Streaming-Prozesse unterschiedlicher Art.
- Im Jahr 2005 kam es zur Gründung von YouTube. Die Plattform wurde später von Google aufgekauft und mauserte sich über die Jahre zum Marktführer im Bereich des Video-Streamings. Allein im Jahr 2016 luden Nutzer pro Stunde etwa 300 Stunden an Videomaterial hoch. Die Tendenz steigt kontinuierlich.
- Mehr Streaming-Dienste, wie iTunes und Maxdome, folgten über die Jahre, in denen schnelles Internet sich immer mehr verbreitete.
- Im Januar 2007 startete Netflix den Dienst namens „Watch Now“, wodurch der erste legale Streaming-Anbieter für Filme und Serien geschaffen war. Die Qualität ließ Anfangs jedoch zu wünschen übrig; diese verbesserte sich deutlich bis zum Jahr 2014, als auch deutsche Zuschauer in den Genuss des Angebots kamen.
Es zeigt sich, dass Streaming über die Jahre zu einem festen Bestandteil der Internetgemeinde geworden ist.
Heute ist der Vorgang mit all seinen Vorzügen nicht mehr aus der Online-Landschaft wegzudenken, wodurch es aber auch immer wieder zu Gesetzesverstößen kommt.
Das Fazit zum legalen Streaming
Wollen Sie Streaming legal nutzen, ist es empfehlenswert, sich an die bekannten, seriösen Anbieter und deren großes Medienangebot zu halten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen: C-527/15) kann sonst schnell dafür sorgen, dass Abmahnungen von Rechtsanwälten auch vor deutschen Gerichten Bestand haben. Deutsche Nutzer sind in jedem Fall verpflichtet, Angebote und Plattformen auf ihre Legalität zu prüfen.
Dmiti meint
29. September 2020 at 22:04
Hallo,
ist Abrufen eines Bildes von einer Internetpornoseite , ohne es zu speichern, Urheberrechtsferlrtzung ?
abmahnung.org meint
30. September 2020 at 12:02
Hallo Dmiti,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org