Haben sich die Wogen in YouTube-Deutschland vorerst geglättet?
Lange Zeit gab es zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und YouTube einen Streit darüber, wie mit Videos verfahren werden sollte, die ohne Erlaubnis geschützte Musik enthalten.
Nach einem andauernden Hin und Her, welches auch vor Gericht ausgetragen wurde, kam es 2016 jedoch zu einer Einigung.
Der vorliegende Ratgeber fasst die aktuelle Situation einmal zusammen. Hier erfahren Sie, worin genau sich der Streit zwischen YouTube und der GEMA definiert hat, wie es schließlich zu einer Einigung kam und ob getroffene Urteile das Verhalten der Nutzer in Deutschland beeinträchtigen.
Inhalt
So kam es zur Einigung im Streit zwischen YouTube und GEMA
Bei der Auseinandersetzung der beiden Parteien ging es um eine zentrale Frage: Wer muss den Musikurhebern Gebühren zahlen, wenn ihre geschützten Werke frei zugänglich auf YouTube hochgeladen werden?
Die Leidtragenden dieses andauernden Streits waren vor allem die Nutzer selbst. Denn dadurch wurden Videos, die geschützte Musikinhalte besaßen, in Deutschland komplett gesperrt. Wer zu dieser Zeit auf entsprechende Links klickte, sah sich mit einem Sperrbild konfrontiert. Dadurch war es auf normalem Wege nicht möglich, die betroffenen Videoinhalte zu sehen.
Im Jahr 2016 kam es dann doch noch zu einer Einigung wischen YouTube und der GEMA. Die genauen Details dieser sind nicht veröffentlicht worden. Es ist aber bekannt, dass sich auf ein Abgabesystem geeinigt wurde, welches auf der Auswertung von Videoaufrufen und dem Verteilungsplan der Schutzgesellschaft beruht.
Folglich erhalten Künstler, deren Werke auf der Videoplattform abspielbar sind, eine Entlohnung.
Darauf müssen User in Zukunft achten
Es stellt sich die Frage, ob die Einigung zwischen YouTube und der GEMA Auswirkungen auf das Verhalten der Nutzer hat? Tatsächlich müssen diese sich keine Gedanken machen, unabhängig davon welche Videos sie auf der On-Demand-Plattform konsumieren. Das Ende der Streitigkeiten hat für sie nur positive Folgen:
- Wie auch internationale Zuschauer können deutsche Videoliebhaber nun auf das gesamte YouTube-Repertoire zurückgreifen.
- „Neu“ hinzukommen unzählige Videos, welche Material von den etwa 70.000 GEMA-Mitgliedern enthalten.
- Niemand muss sich mehr über Sperrtafeln ärgern, die Usern den Zugriff verwehren, nur weil sie mit einer deutschen IP auf YouTube unterwegs sind.
Grundsätzlich sind Zuschauer bei der Nutzung von YouTube-Clips auf der sicheren Seite. Nur vom Downloaden der Videoinhalte sollte im Zweifel lieber abgesehen werden. Sonst kann es in einigen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass es durch geltendes Urheberrecht zu Problemen kommt.
Micha meint
2. September 2022 at 13:38
Dass die Zuschauer auf der sicheren Seite sind, ist ja irgendwie logisch. Wie verhält es sich aber als „Publizist“. Ein Beispiel: wir erstellen mit unserem Musikverein ein Musikvideo, sagen wir mal Michael Jacksons „Thriller“. Youtube beanstandet eine Urheberrechtsverletzung, wodurch das Video von uns nicht monetarisiert werden kann. Die eingespielte Werbung geht dann laut Youtube dem Träger der Urheberrechte zu gute. Für uns ist das okay. Aber muss da dann noch irgendwie an die GEMA gedacht werden?
Das regelt doch nun Youtube für mich, oder?
Oder gibt es da noch irgend eine Falle?
Vieln Dank
Micha
DRM meint
31. März 2020 at 12:02
Sind die jetzt in Coronazeiten vermehrt auftauchenden (kostenlosen) Fitness- und Trainingsstunden per Video- Livestream (z.b. Facebook, YouTube, WhatsApp) hinsichtlich ihres Inhalts und vor allem auch Musikhintergrunds urheberrechtlich geschützt ? Sie erreichen ein großes Publikum, sind GEMA/ Gebühren fällig ? Wo ist das juristisch abgesichert ?
Vielen Dank,
DRM
abmahnung.org meint
17. April 2020 at 8:17
Hallo DRM,
wird fremde, urheberrechtlich geschützte Musik in Videos verwendet, muss dafür in den meisten Fällen eine Anmeldung bei der GEMA erfolgen. Alternativ dazu gibt es aber auch gemeinfreie oder unter Creatvie Commons veröffentlichte Musikstücke, die ohne das Einholen einer Erlaubnis verwerndet werden dürfen.
Ob ein Video urheberrechtlich geschützt ist, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Ihr Team von abmahnung.org