Ein Impressum auf der Vereinshomepage ist verpflichtend
Durch § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen sogenannte Diensteanbieter, welche für geschäftsmäßige Telemedien verantwortlich sind, die Impressumspflicht beachten. Dies betrifft nach Schätzungen von Experten etwa 90 Prozent aller Webseiten und Blogs. Folglich ist ein Impressum auch für Vereine verpflichtend, die einen Internetauftritt besitzen.
Doch was muss ein Verein in sein Impressum hineinschreiben? Mit dieser Frage beschäftigt sich der nachfolgende Ratgeber genauer. Hier erfahren Sie, welche Pflichtangaben in keinem Fall fehlen dürfen sowie was bei der Implementierung in die jeweilige Homepage zu beachten ist. Weiterhin erhalten Sie hier einige praktische Tipps und können zum Impressum für Vereine ein Muster herunterladen.
Inhalt
Beim Impressum zum Verein sind Inhalte und Form vorgegeben
Die Impressumspflicht, der ein Verein ebenso wie eine GmbH oder ein Onlineshop nachkommen muss, hat einen einfachen Zweck. Verbraucher und Mitbewerber sollen die Möglichkeit besitzen, Auskünfte in Bezug auf Identität und Bonität eines Anbieters einholen zu können. Dazu benötigen sie bestimmte Daten, die auch ein Impressum zu einem Verein enthalten muss.
Dass ein Impressum bei einem Verein Pflicht ist, liegt daran, dass dieser als sogenannte juristische Person eingestuft wird. Das hat zur Folge, dass dieser unter dem Vereinsnamen klagen sowie verklagt werden kann. Weiterhin gilt, dass Gläubiger im Haftungsfall ausschließlich das Vereinsvermögen beanspruchen dürfen.
Doch was genau muss das Impressum, welches ein eingetragener Verein nutzt, nun enthalten? Folgende Daten dürfen nicht fehlen:
- Die vollständige Anschrift des Vereins ist anzugeben.
- Nutzer und Mitbewerber müssen verantwortliche Personen erreichen können. Folglich sind Kontaktdaten zu benennen, zu denen Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse gehören.
- Rechtliche Vertretungsregelungen müssen klar aufgeführt werden. Dazu gehören Angaben der Personen, welche offiziell vertretungsbefugt sind.
- Fehlen dürfen auch nicht die Registernummer des Vereins sowie das Registergericht, welches für diesen zuständig ist.
Ein fehlerhaftes Impressum vom Verein hat rechtliche Konsequenzen
Das Impressum, welches der Homepage zum Verein zu entnehmen ist, sollte sorgfältig entworfen und implementiert werden. Denn der Gesetzgeber hat fehlerhafte Impressen zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Wer dabei unachtsam ist, kassiert schon einmal eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Und im schlimmsten Fall bleibt es nicht bei dieser Sanktion.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich mit einem Urteil dafür gesorgt, dass komplett fehlende Impressen als ein Wettbewerbsverstoß zu werten sind (Az. I ZR 228/03). Folglich können Mitbewerber in solchen Fällen auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zurückgreifen und Unterlassungsansprüche geltend machen. Sind Vereinsleiter davon betroffen, sind sie gut damit beraten, einen Anwalt für Wettbewerbsrecht aufzusuchen.
Praktische Tipps für das Impressum zum Verein
Der Seitenbetreiber, der verantwortungsbewusst ein Impressum für einen Verein verfasst und in die Webseite eingebunden hat, kann in der Regel zufrieden sein.
Vertrauen ist gut – aber Kontrolle ist, wie so oft, besser. Folglich helfen die folgenden praktischen Tipps dabei, eventuell noch bestehende Probleme aufzudecken:
- Wie bereits erwähnt, sollte der Link zum Impressum einfach und schnell zu finden sein. Überprüfen Sie, ob auch unwissende Nutzer schnell genug fündig werden und nicht zu oft klicken müssen.
- Kontrollieren Sie genau, ob alle Pflichtangaben enthalten und alle Informationen korrekt dargestellt sind. Telefonnummern müssen aktuell und Registernummern fehlerlos sein.
- Damit die Vertretungsregelungen richtig wiedergegeben werden können, sollten die Verantwortlichen in die Vereinssatzung schauen.
- Gibt es generelle Probleme bei der Erstellung bzw. Zusammensetzung des Impressums, können sich Betroffene an Unternehmen wenden, welche Generatoren anbieten. Die Nutzung dieser ist teilweise sogar kostenfrei, solange eine Quellenangabe genutzt wird.
Impressum für einen Verein: Muster herunterladen
Das Impressum, welches ein gemeinnütziger Verein ebenso benötigt wie andere eingetragene Vereine, kann unerfahrene Webmaster schon vor eine Herausforderung stellen. Dabei möchte sich nicht jeder gleich an einen Anwalt wenden, der womöglich nicht ganz billig ist. In diesem Fall helfen Muster wie das folgende.
Dabei ist jedoch drauf zu achten, dass ein Musterimpressum nicht ohne Modifikationen übernommen werden darf. Andernfalls fehlen essentielle Angaben, die stets individuell verfasst werden müssen. Auch das folgende Muster soll ausschließlich Ihrer Orientierung dienen und zeigen, wie das Impressum für einen Verein aufgebaut werden kann.
Jetzt zum Impressum für einen Verein ein Muster herunterladen!
Muster zum Impressum für einen Verein (.doc) Muster zum Impressum für einen Verein (.pdf)
Thomas meint
28. Januar 2024 at 14:52
Wer kümmert sich um fehlerhafte Impressen nicht kommezieller websites, wie websites von eingetragenen Vereinen, die nicht komerziell tätig sind, sondern mithilfe ihrer website Meinungen verbreiten und Unternehmungen organisieren? Das ist doch ganz sicher nichts für die Wettbewerbszentrale.
Wo kann man ein schwer fehlerhaftes Impressum eines solchen Vereins melden? Wer kümmert sich um solche Ordnungswidrigkeiten?
Corinna meint
9. August 2019 at 12:42
Im Impressum einer „privaten“ Web Seite steht nur : „Bürgerforum“ – das ist ein „nicht eingetragenen Verein“. Also keine juristische Person. Es werden Journalistisch-redaktionelle Inhalte dargestellt. Es gibt ein Gästebuch, dass als Diskussionsraum für diese Darstellungen genutzt wird. (Forum) Im Impressum ist keinerlei Sonstiges zu finden (Name Adresse, Telefon, Vereinsdaten usw. ) Diese Seite ist doch nicht privat?- und sollte laut Telemediengesetz ein vollständiges Impressum aufweisen?. Im Besonderen interessiert mich der Webseiten Betreiber, da auf seiner Seite seit 8 Jahren Mobbing gegen Personen betrieben wird. Was ist zu tun?
abmahnung.org meint
12. August 2019 at 16:36
Hallo Corinna,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org