Wenn eine Abmahnung den Azubi trifft: Viele Gründe sind hierbei möglich
Auszubildende verpflichten sich vertraglich, unter bestimmten Bedingungen und Vorschriften ihre Lehre anzutreten. Dabei müssen sich folglich nicht nur die Leiter der Ausbildungsbetriebe an klare Richtlinien halten. Kommt ein Azubi nicht seinen Pflichten nach, kann er entsprechend abgemahnt werden.
Doch welche Abmahnungsgründe in der Ausbildung sind legitim und kommen besonders häufig vor? Und wann kann auf ein Abmahnschreiben eine Kündigung folgen? Der vorliegende Ratgeber geht diesen Fragen auf den Grund und liefert Ihnen einen umfangreichen Überblick zur Thematik.
Inhalt
Mögliche Abmahnungsgründe für einen Azubi
Es kann immer mal vorkommen, dass Lehrlinge durch Ihr Verhalten gegen betriebliche Auflagen oder gar gegen den Ausbildungsvertrag verstoßen. Bei kleineren „Kavaliersdelikten“ kann der Ausbilder auch mal ein Auge zudrücken.
Im Folgenden haben wir die häufigsten Gründe zusammengestellt, die im Fall von Auszubildenden für Abmahnungen sorgen können. Diese hängen grundsätzlich mit Verstößen gegen die Ausbildungspflichten zusammen:
- Dauerhaftes Zuspätkommen: Durch die Sorgfaltspflicht, welche alle Auszubildenden befolgen müssen, sind diese mitunter angehalten, stets pünktlich im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule zu erscheinen. Andernfalls droht eine Abmahnung. Zu spät kommen sollte ein Azubi also nicht zu oft und schon gar nicht ohne guten Grund. Selbst verspätete öffentliche Verkehrsmittel sind als „Ausrede“ nicht zulässig.
- Schlechte Leistungen im Betrieb oder der Berufsschule: Hier müssen Ausbilder differenzieren. Sind Auszubildende beispielsweise gesundheitlich nicht in der Lage, geforderte Leistungen zu zeigen, machen Abmahnungen weniger Sinn. Zeigt sich jedoch, dass trotz geistiger und körperlicher Gesundheit die Lern- und Arbeitsbereitschaft abnimmt, dann droht eine Abmahnung für den Azubi. Schlechte Leistung verstößt in diesem Fall gegen den Ausbildungsvertrag.
- Zu viele unentschuldigte Fehltage: Auch die Teilnahmepflicht muss jeder Auszubildende befolgen. Andernfalls kommt es zur Vertragsverletzung. Folglich ist es angemessen, einem Azubi eine Abmahnung für unentschuldigte Fehltage zu erteilen.
Es gibt weitere Abmahnungsgründe in der Ausbildung: So kann auch eine Abmahnung den Azubi bei einer Krankmeldung ereilen, die dieser unrechtmäßig vorgelegt hat.
Unternehmer, die nach einer oder mehrerer Abmahnungen eine Kündigung durchsetzen wollen, haben es aber nicht unbedingt leicht. Dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
Abmahnung wegen dem Berichtsheft erhalten: Auch das ist möglich!
Wie bereits erwähnt wurde, gehen Abmahnungsgründe in der Ausbildung auf unterschiedliches vertragswidriges Verhalten im Zeitraum der Lehre zurück. Dazu kommt, dass Azubis auch dazu angehalten sind, in dieser Zeit Berichtshefte zu führen.
Diese Vorgabe dient der sachlichen Dokumentation der Ausbildungsinhalte und besitzt zudem einen pädagogischen Effekt. Bei nicht sachgemäßer Berichtsheftführung dürfen Ausbilder ebenfalls abmahnen. Zuvor muss es jedoch zu Ermahnungen gekommen sein.
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