Problematische Nachahmung im Wettbewerbsrecht
Sowohl im Wettbewerbsrecht als auch im Urheberrecht besteht durch Gesetze ein gewisser Schutz, der verhindert, dass geistiges Eigentum ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet und vervielfältigt wird. Problematisch wird es doch, wenn dem der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit gegenüber steht.
Im vorliegenden Ratgeber erfahren Sie, inwiefern das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Nachahmung in vielen Fällen unter Strafe stellt. Dazu erhalten Sie eine Erklärung zum Begriff der Nachahmungsfreiheit, welcher in direkter Verbindung zu den Nachahmungsverboten des UWG steht.
Inhalt
Die gesetzliche Wirkung der Nachahmungsfreiheit
Um geltende Nachahmungsregelungen zu besprechen, sollte zunächst klargestellt sein, was hinter dem Grundsatz der Nachahmungsfreiheit steht. Dieser lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Eine Nachbildung ist also im Sinne dieses Grundsatzes prinzipiell erlaubt. Doch auch die Nachahmungsfreiheit hat ihre Grenzen. Diese definieren sich durch alle Gesetze und Verordnungen, die Eigentum, unter anderem in Form von Patenten, Mustern, Modellen, Marken und Geschäftsgeheimnissen, schützen. Dazu zählt auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
So verbietet beispielsweise § 5 Absatz 2 UWG irreführende geschäftliche Handlungen, die eine Verwechslungsgefahr zwischen verschiedenen Produkten oder Dienstleistungen führt.
Wer also ein Produkt eines Mitbewerbers nachahmt und dabei nicht darauf achtet, eine Gefahr der Verwechslung zu vermeiden, kann sich auch nicht auf die Nachahmungsfreiheit berufen.
Denn in diesem Fall liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, der Schadensersatzforderungen nach § 9 UWG möglich macht.
Abmahnungen wegen illegaler Nachahmung
Es zeigt sich: Die Nachahmung der Produkte und Ideen von anderen ist mit Vorsicht zu genießen, da der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit keine bestehenden Gesetze aushebelt. Er wirkt eher komplementierend auf die Vorgaben des Gesetzes. Personen können sich solange auf ihn berufen, wie andere bestehende Vorschriften nicht verletzt werden:
- Kommt es trotzdem zu verbotenen Nachahmungen, liegt oft ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbs- bzw. Urheberrecht vor.
- Rechteinhaber reagieren in diesen Fällen häufig mit einer Abmahnung inklusive beigefügter strafbewehrter Unterlassungserklärung.
- Bei Verstößen gegen das UWG regeln teilweise auch einzelne Paragraphen das Strafmaß. So führt die unbefugte Verwertung von Vorlagen aufgrund der Vorgaben in § 18 UWG entweder zu einer Geldstrafe oder einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe.
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