Kann es eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung geben?
Vielerorts gibt es noch die Meinung, dass der Gesetzgeber vor die Kündigung durch den Arbeitgeber einige Hürden gestellt hat. Dies ist zwar aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen richtig, doch gibt es hier eine Ausnahme, die es auf jeden Fall zu beachten gilt.
Denn keinem Arbeitgeber kann zugemutet werden einen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, der sich eines schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. In einem solchen Fall kann sehr wohl eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, die von jedem Richter des Arbeits- oder Sozialgerichtes anerkannt wird.
Welche Gründe für diese verhaltensbedingte Kündigung vorliegen können, soll in diesem Artikel behandelt werden. Darüber hinaus wird dargelegt, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung gemäß Arbeitsrecht ausgestellt werden müssen, falls kein solch fehlerhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt.
Inhalt
Weitere Informationen zur Kündigung & Abmahnung
Welche Gründe können für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?
Verfügt der Betrieb über einen Betriebsrat, sieht der Gesetzgeber gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG vor, dieser grundsätzlich einzuschalten und anzuhören ist, bevor eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden kann. Erfolgt nach einer Abmahnung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber im Vorfeld zudem sorgfältig abgewogen haben, dass es in diesem Fall kein milderes Mittel geben kann. Der Verstoß des betroffenen Arbeitnehmers muss demnach ein sehr schwerwiegender sein, wodurch es kann dem Vorgesetzten nicht mehr zugemutet werden kann, den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter länger aufrecht zu halten. Einige Beispiel hierzu sind:
- Der Arbeitnehmer kommt ständig zu spät zur Arbeit oder geht grundsätzlich zu früh in den Feierabend.
- Der Mitarbeiter lehnt es fortgesetzt ab, ihm übertragene Aufgaben zu erledigen.
- Grobe Fehler des Arbeitnehmers gefährden die Umsätze und/oder das Image des Unternehmens.
- Der Mitarbeiter hält ihm gesetzte wichtige Termine nicht ein.
- Der Angestellte macht sich Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber Kollegen, dem Vorgesetzten oder Kunden schuldig.
- Der Arbeitnehmer ist wegen einer Unterschlagung oder eines Diebstahls von Firmeneigentum eindeutig überführt worden.
Falls solche oder ähnliche Gründe vorliegen, ist es rechtens, wenn seitens des Arbeitgebers eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgt.
Eine in vielen Fällen sehr schlimme Folge ist es dann, dass die Agentur für Arbeit eine so genannte Sperrzeit verhängt. Denn die Sperrzeit erfolgt nicht nur, wenn Arbeitnehmer selbst kündigen, sondern auch, wenn sie aufgrund fehlerhaften Verhaltens von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden.
Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn […] die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat […] – § 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung
Muss es vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer eine Abmahnung geben?
Diese Frage kann wiederum nur mit der Zumutbarkeit beantwortet werden. Denn, wenn ein Arbeitnehmer einen solch schweren Fehler begangen hat, dass dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung nicht zugemutet werden kann, ist auch eine verhaltensbedingte Kündigung möglich, ohne dass der Mitarbeiter im Vorfeld abgemahnt wurde.
Fehler, aufgrund derer der Arbeitger Mitarbeiter kündigen darf, können unter anderem folgende sein:
- Der Arbeitnehmer hat die Stechuhr zu seinen Gunsten manipuliert.
- Der Arbeitnehmer ließ sich bestechen.
- Der Arbeitnehmer ist auch für die Konkurrenz tätig oder hat wichtige interne Sachverhalte an die Öffentlichkeit gebracht.
- Der Arbeitnehmer nimmt sich Urlaub, der nicht vorher genehmigt wurde.
Bei solchen und ähnlichen Vergehen ist es durchaus rechtens, wenn ohne Abmahnung sofort und ohne Einhaltung sonst üblicher Fristen gekündigt wird.
Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn der genehmigte Urlaub ohne Rücksprache verlängert wurde. Auch gilt diese Bestimmung, wenn wegen desselben Verhaltens bereits eine Abmahnung erfolgt ist, diese also den Arbeitnehmer nicht zur Einsicht bewogen hat.
Und vor allem bei Diebstählen kennen die Arbeitsgerichte keine Nachsicht oder Gnade.
Beispielsweise wurde einer Frau rechtmäßig gekündigt, weil sie Leergut-Bons im Wert von etwas über einem Euro entwendet hatte (Aktenzeichen 7 Sa 2017/08). Eine andere Arbeitnehmerin erhielt die Kündigung wegen eines einzigen Kuchenstücks, das sie gegessen hatte (Aktenzeichen 2 AZR 3/83).
In beiden Fällen musste vor der fristlosen Kündigung keine Abmahnung ausgesprochen werden und der Arbeitsplatz war auch trotz angestrengter Klage vor dem Arbeitsgericht verloren.
Mehr dazu, ob eine Abmahnung bei einer fristlosen Kündigung immer Pflicht ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Ist das rechtlich möglich?“
Wann sollte nach einer Abmahnung die Kündigung erfolgen?
Die Frage „Wie viele Abmahnungen führen zur Kündigung?“ erhitzt immer wieder die Gemüter. Viele Menschen sind der Überzeugung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, wegen desselben Verhaltens drei Abmahnungen auszusprechen, bis es zu einer Kündigung kommen darf. Doch das ist natürlich so nicht in allen Fällen richtig.
Zunächst einmal ist es wichtig anzumerken, dass der Arbeitgeber bis zu seiner Abmahnung nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen sollte. Am besten stellt er die Abmahnung unverzüglich nach dem beanstandeten Fehlverhalten aus.
Die Abmahnung des Arbeitgebers darf darüber hinaus keine Fehler aus formeller Sicht beinhalten. Er muss also das Fehlverhalten genau und mit Angabe von Datum und Uhrzeit oder Zeitraum schildern.
Da die Abmahnung laut Arbeitsrecht eine ausdrückliche Warnfunktion hat, müssen zudem die Folgen deutlich gemacht werden, die der Arbeitnehmer zu erwarten hat, sollte er das Verhalten, für welches es abgemahnt wurde, nicht ändern.
Außerdem sollte die Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung am besten immer in schriftlicher Form erfolgen und vom betreffenden Arbeitnehmer unterschrieben werden. § 623 BGB sieht sogar vor, dass eine nur mündlich erfolgte Abmahnung auch mit Zeugen vor Gericht keinen Bestand haben wird und eine solche Abmahnung keinesfalls zur fristlosen Kündigung führen darf.
Beispielsweise ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Krankheit und aus ihr folgenden Fehlzeiten auch nur rechtens, wenn sich der Arbeitnehmer nachweislich nicht behandeln ließ und so die Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft selber vereitelte.
Auch Abmahnung und die darauf folgende Kündigung müssen einen gewissen zeitlichen Abstand haben, wenn die oben erwähnten schwerwiegenden Gründe nicht vorliegen. Denn dem Arbeitnehmer soll ja eine zweite Chance gegeben werden, seinen Arbeitsvertrag doch noch pflichtgemäß zu erfüllen. Die Kündigung nach der Abmahnung darf daher bei minderschwerem Fehlverhalten keinesfalls sofort erfolgen.
Aber es sind auch keine drei Abmahnungen wegen desselben fehlerhaften Verhaltens nötig, bis der Arbeitgeber seine fristlose Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann. Ganz im Gegenteil genügt eine einzige Abmahnung, nach der aber eine gewisse Zeit verstrichen sein muss. Dennoch bleibt dem Arbeitnehmer das Recht unbenommen, auf diese Abmahnung hin eine Gegendarstellung zu verfassen. Er darf zudem auch verlangen, dass diese zusammen mit der Abmahnung Bestandteil seiner Personalakte wird.
Ramona meint
30. Juli 2023 at 10:59
Hallo , meine Mitarbeiterin hat mich aufgrund Diskussionen auf massive Art und Weise beleidigt und angebrüllt. Ich habe sie mehreremale darauf hingewiesen das so ein normales Gespräch nicht stattfinden kann. Ich möchte sie nicht weiter in unserer Firma beschäftigen da es nun schon mehrmals so vorkam. Wie kündige ich ihr am besten denn eine Zusammenarbeit ist so nicht mehr möglich .
JF meint
28. Juni 2023 at 20:48
Hallöchen,
ich habe Abmahnung und Kündigung per Post am selben Tag erhalten. Ist dies gesetzlich erlaubt? Da man ja sozusagen nicht Zeit hatte auf Abmahnung zu reagieren.
Jedoch enthält die Abmahnung falsche Angaben von Gründen, die belegt werden können.
Bei der Abmahnung könnte eine Gegenüberstellung erfolgen,weiß ich. Jedoch frag ich mich, ob es für das Erst geschriebene irgendwelche Paragraphen gibt?
Antwort wäre lieb. Danke und LG
Frank meint
6. Juni 2021 at 12:36
Guten Tag,
wie kommen Sie zu Ihrer Darstellung auf der Seite
https://www.abmahnung.org/kuendigung/
unterhalb des Kästchens „Inhalt“ mit folgender Aussage:
„Welche Gründe können für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?
Beschäftigt der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter, sieht der Gesetzgeber vor, dass grundsätzlich der Betriebsrat eingeschaltet und angehört werden muss, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.“
Anhörung des BR erst ab 11 AN ???
Stimmt so nicht, der BR ist ohne Rücksicht auf die Arbeitnehmerzahl des Betriebes vor jeder Kündigung zu hören, auch wenn das KSchG keine Anwendung findet, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
§ 102 Abs. 1 BetrVG.
MfG
abmahnung.org meint
25. Juni 2021 at 11:54
Hallo Frank,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.
Ihr Team von abmahnung.org
Terranova meint
16. November 2020 at 20:58
Hallo ich habe über meinen Arbeitgeber in einer Raffinerie gearbeitet. An einem Tag ist mir eine Dummheit passiert. Ich habe mir eine Zigarette an gemacht wo es nicht erlaubt ist. Wurde von einer Sicherheitsaufsicht gesehen und wurde trotz das ich mich entschuldigt habe und die Zigarette sofort aus gemacht habe, einige Zeit später vom Werk verwiesen. Mein Arbeitgeber hat mich 1 Woche Heim geschickt und dann kam es zum „Gespräch“ Wenn man es so nennen kann. Ich habe meine ordentliche Kündigung erhalten. Obwohl mein Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt hätte mich anderweitig einzusetzen. Das war mein erster Verstoß überhaupt in 2 Jahren wo ich dort gearbeitet habe.
Slyman meint
25. September 2020 at 8:25
Wenn man schon gekündigt hat, könnte man abgemahnt werden?
abmahnung.org meint
30. September 2020 at 12:02
Hallo Slyman,
in der Regel ist eine Abmahnung während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu jeder Zeit möglich.
Ihr Team von abmahnung.org
Carsten meint
28. Oktober 2019 at 7:59
Guten Morgen,
letztes Jahr habe ich einen von der Firma bezahlten Lehrgang als Ausbilder für Flurförderzeugbediener absolviert.
Jetzt hatte ich in einem Online Kleinanzeigenortal, Ausbildungen zum Gabelstaplerfahrer Lehrgänge angeboten. Diese Anzeige hat wohl ein Arbeitskollege der Personalabteilung zugespielt, worauf ich eine Abmahnung erhalten habe, wegen Verstoßes gegen eine Arbeitsordung erhalten habe, weil ich dieses nicht angemeldet hatte beim Arbeitgeber. Allerdings hatte ich die Anzeige nur aufgegeben, um zu gucken, ob es Bedarf gibt. Es wurde nie Ausgebildet oder Unterrichtet. Was sollte ich gegen diese Abmahnung unternehmen? Gleichzeitig habe ich eine 2te Abmahnung erhalten, weil in der Anzeige ein Foto eingearbeitet war, welches ich im Betrieb gemacht hatte, aber so zurecht geschnitten war, daß man ausser einem leeren Schreibtisch und die Beamerleinwand sieht. Mein Arbeitgeber ist eine Papierfabrik und die Anzeige steht in keiner Konkurrenz zum Betrieb.
Mfg…
abmahnung.org meint
30. Oktober 2019 at 16:08
Hallo Carsten,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Kyra meint
15. Oktober 2019 at 14:53
Vielen Dank für eure ausführliche Erklärung zum Thema Kündigungen/Abmahnungen ect. Ich habe eine Abmahnung erhalten und am nächsten Tag direkt eine Kündigung. Da kann doch irgendwas nicht stimmen, wenn nicht der selbe Grund angegeben ist? Ich werde mich mal weiterhin zum Thema Arbeitsrecht informieren.
kathleen meint
19. Juli 2019 at 9:30
Hallo wir mussten gestern eine arbeitsanweisung unterschreiben das wenn wir sehen das ein andere mitarbeiter einen fehler macht und wir es nicht unverzüglich dem chef melden das ich mit ihm ebenfalls eine abmahnung bekomme. ist das richtig kann er mich damit zwingen mitarbeiter anzuschwärzen weil ich angst um meinem job habe.
abmahnung.org meint
19. Juli 2019 at 15:44
Hallo Kathleen,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Jonny meint
21. Mai 2019 at 13:39
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema fristlose Kündigung. Natürlich gibt es verschiedene Gründe für eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers seitens des Arbeitgebers. Allerdings gibt es ebenfalls genauso viele Gründe, die keine fristlose Kündigung erlauben. Für solche Fälle ist es immer empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten und sich bzgl. der Kündigung eines Arbeitsvertrags beraten zu lassen.
sven meint
10. April 2019 at 20:38
ich arbeite im inboundcallcennter fuer den support. wir wurden dazu aufgefordert dem kunden produkte anzubieten,.. mir liegt der verkauf aber nicht und ich sprech die produkte kaum oder garnicht an. kann der arbeitgeber mich dazu zwinken zu verkaufen.. es ist ein reiner inboundkanal. kann es zur abmahnung kommen nur weil ich nicht produkte anspreche btw verkaufe ?..
abmahnung.org meint
12. April 2019 at 15:51
Hallo Sven,
da wir die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages und die Tätigkeitsbeschreibung nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich.
Ihr Team von abmahnung.org
Hiasl meint
18. Januar 2019 at 1:35
Ich habe heute unverhofft 3 Abmahnugen auf einmal bekommen, alle mit dem gleichen Datum und alle drei mit einem angeblich schweren Pflichtverstoß.
In meinem Arbeitsvertrag sind weder konkret Pflichten noch Tätigkeitbereiche definiert.
Einen schwerwiegenden Pflichtverstoß kann ich in keinem der drei Fälle erkennen zumal durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nur aktuelle Tätigkeiten angewiesen werden.
EIne schriftliche Arbeitsanweisung erfolgte max. beiläufig in einer Email.
Bedeuten diese 3 Abmahnungen, dass ich nun fristgerecht gekündigt werden darf oder ist diese Vorgehnsweise nicht rechtens?
Herzliche Grüße
abmahnung.org meint
25. Januar 2019 at 15:28
Hallo Hiasl,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Ingo meint
27. August 2018 at 10:53
Meine Bruder hat eine Abmahnung erhalten und dann 10 Tage später eine Kündigung ohne Gründe. Er weiß nicht was er jetzt machen soll. Ich wusste gar nicht das der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann ohne ihn vorher abmahnen zu müssen. Freunde haben ihn geraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
abmahnung.org meint
3. September 2018 at 8:21
Hallo Ingo,
für eine individuelle Einschätzung kann es durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Jürgen R. meint
18. Juli 2018 at 11:08
Hallo zusammen,
in meiner Firma stehen umstrukturierungen an, betrifft auch mich nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Es wird eine Versetzung geben. Arbeitsvertrag bleibt bestehen außer das ich von Angestellten zum Arbeiter wechseln muß :(
Entgegenkommen von der Firma, ich hätte weiterhin den Kündigungsschutz wie ein Angestellter, ist dies zulässig ?
abmahnung.org meint
23. Juli 2018 at 9:33
Hallo Jürgen R.,
in der Regel müssen Sie solche drastischen Veränderungen der Arbeitsbedingungen nicht hinnehmen, wenn Sie das nicht wollen. Sie sollten sich aber mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre individuelle Situation besser beurteilen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Abmahnung.org
Sarallex meint
5. Juli 2018 at 17:06
Hallo Ich hab eine Abmahnung 2014 bekommen da ich mich in der zeiterfassung nicht ausgetragen habe. Nun habe ich eine erneute Abmahnung bekommen , da ich bezüglich einer Fortbildung wiedersprüchiche Angaben gemacht habe . Kann ich jetzt gekündigt werden
abmahnung.org meint
6. Juli 2018 at 14:23
Hallo Sarallex,
da die beiden Abmahnungen sich auf verschiedene Sachverhalte beziehen, stehen sie in keinem Zusammenhang. Die Annahme, dass ein Arbeitnehmer nach einer bestimmten Anzahl an Abmahnungen gekündigt werden kann, ist ein Irrtum. Zu einer Kündigung kommt es in der Regel erst, wenn der Arbeitnehmer das abgemahnte Fehlverhalten erneut zeigt.
Ihr Team von abmahnung.org
Inga G. meint
21. Juni 2018 at 13:29
Hallo,
mir wurde Anfang innerhalb der Probezeit zum Monatsende gekündigt.
Nun habe gestern (20.06.18) eine Abmahnung erhalten.
Zum Einen fand ich die Abmahnung in der Hinsicht unverschämt, da ihr kein Gespräch voran gegegangen war, und dass sie nach der Kündigung erfolgt ist.
Ist das überhaupt zulässig eine Abmahnung zu erteilen, wenn man dem Mitarbeiter gekündugt hat?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich im Vorraus für Ihre Hilfe
abmahnung.org meint
28. Juni 2018 at 13:52
Hallo Inga,
generell ist es nicht unzulässig eine Abmahnung nach Aussprechen einer Kündigung zu erteilen.
Ihr Team von abmahnung.org
Jessica meint
30. Mai 2018 at 17:06
Hallo,
ich habe folgenden beiden Sachverhalte, die ich für eine Klasur büffle, aber nicht weiter komme:
1. A arbeitet seit vielen Jahren im Betrieb B mit 50 Mitarbeitern. Kommt mehrmals unentschuldigt zu spät. Sein Chef C mahnt ihn dafür ab. A kommt erneut zu spät. Kann er ordnungsgemäss gekündigt werden? Um welche Kündigungsart könnte es sich handeln?
2. Ein Pilot wird gekündigt, da er die erforderlich Prüfung nicht bestanden hat. Kündigung gerechtfertigt?
Vielen Dank für die Hilfe!
abmahnung.org meint
4. Juni 2018 at 15:40
Hallo Jessica,
1. Der Arbeitnehmer kann eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung nach der Abmahnung erhalten.
2. Ist die Kündigung bei nicht bestandener Prüfung im Ausbildungsvertrag festgelegt, kann sie gerechtfertigt sein.
Ihr Team von abmahnung.org
Essifi meint
27. Mai 2018 at 2:57
Hallo
Ich habe der eintrag für den urlaub 2018 und zwar die erste urlaub von 28.1 . 18 – 31.1.18 und die zweite urlaub in marz eine woche
Bei der erste urlaub habe ich verwechselt mit der von marz
Am 1 .2.18 bin spät gekommen weil der tourplaner von der betrieb hat mich angerufen um 8:30 nach viele anrufe von der nachtdienst ( arbeit beginnt um 3h ) habe ich mich unschuldig bei ihm und dann bin ich gegangen zu arbeit und habe ich meine tour fertig gemacht
Meine frage habe ich eine abmahnung bekommen am 22. 3 .18 wegen sowas mit der grund das ich gefällt habe an diesem tag stimmt das ist die Abmahnung wirksam weil eine woche später habe ich eine Kündigung bekommen
abmahnung.org meint
28. Mai 2018 at 10:25
Hallo Essifi,
leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.or
Franz J. meint
26. Mai 2018 at 17:29
Ich habe 1997 meinen Job wegen einer fristlosen Entlassung verloren. Seit 2010 arbeite ich in einer neuen Firma. Da ich als Kündigungsgrund Kündigung durch Personalkürzung angab droht dies aufzufliegen durch ehemalige ExKollegen. Bei Dienstantritt musste ich ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben, das keine Einträge erhielt. Muss ich mit Kündigung rechnen?
abmahnung.org meint
28. Mai 2018 at 10:24
Hallo Franz J.,
eine Lüge bezüglich des Kündigungsgrunds Ihres vorherigen Arbeitsverhältnisses kann unter Umständen eine Kündigung von Ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis rechtfertigen. Dazu müssen jedoch die konkreten Umstände berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von abmahnung.org
Bianca meint
11. Mai 2018 at 7:09
Guten Tag!
Wir haben den Fall, dass eine Mitarbeiterin bereits mehrmals den Dienst unerlaubt vor Dienstende beendet und den Arbeitsplatz verlassen hat.
Nach den ersten zwei malen hat sie eine Abmahnung erhalten – diese war am 02.05.2018.
Bereits am 10.05.2018 hat sie trotz dieser Abmahnung das gleiche Fehlverhalten wieder an den Tag gelegt.
Kann ich hier bereits jetzt fristlos kündigen oder muss ich erneut eine Abmahnung schreiben bzw. eine Frist einhalten zwischen der ersten Abmahnung und der fristlosen Kündigung?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
abmahnung.org meint
11. Mai 2018 at 10:23
Hallo Bianca,
ändert ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung sein Fehlverhalten nicht, kann der Arbeitgeber ihm in der Regel ohne erneut Abmahnung kündigen. Wie viel Zeit zwischen Abmahnung und Kündigung eingehalten werden muss, ist maßgeblich von der Art des Fehlverhaltens abhängig und in welchem Zeitraum es dem Arbeitnehmer zugemutet werden kann, dieses zu korrigieren. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von abmahnung.org