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Ob im Arbeitsrecht oder Internetrecht: Auf dieser Seite können Sie sich umfassend rund um das Thema „Abmahnung“ informieren. Hier finden Sie eine Auswahl der beliebtesten Themen:
Abmahnungen können jeden treffen
Ob nun im Internet oder auch in der täglichen Arbeitswelt: Eine Abmahnung kann grundsätzlich jeden treffen. Die Auswirkungen sind dabei nicht unterheblich, denn nicht jeder weiß auf Anhieb, wie er sich richtig zu verhalten hat und wer eigentlich abmahnen darf. Abmahnungsgründe kann es viele geben. Ob diese aber auch wirklich immer berechtigt sind, muss im Einzelfall geklärt werden. Denn auch Anwälte, die beispielsweise eine Abmahnwelle in Gang setzen, sind nicht immer frei von Fehlern.
So kann es unter Umständen auch dazu kommen, dass eine Abmahnung eine vollkommen unschuldige Person trifft. Bevor es nun darum geht, das richtige Verhalten bei einer Abmahnung zu erörtern, sollten wir erst einmal einen Blick auf die unterschiedlichen Abmahnungen werfen. Denn der Abmahnwahn kann schon sehr viele Gesichter haben.
Was ist eine Abmahnung?
Bei einer Abmahnung handelt es sich um einen einseitigen Hinweis, dass eine Pflicht oder ein Recht verletzt wurde. Abmahnungen können finanzielle und existenzielle Folgen mit sich bringen. Der Streitwert einer Abmahnung kann mehrere Tausend Euro betragen und darüber hinaus droht in der Berufswelt bei einer oder mehreren Abmahnung die Kündigung. Eine solche Abmahnung kann dabei in mündlicher sowie in schriftlicher Form erfolgen.
Damit eine Abmahnung auch wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sollten gekannt werden, um im Zweifelsfall gegen eine Abmahnung rechtlich vorgehen zu können. Denn nicht nur ein Einspruch gegen die Abmahnung kann ein bewährtes Mittel sein.
Spezifische Ratgeber zur Abmahnung
- Muster für Abmahnschreiben
- Kosten einer Abmahnung
- Verjährung einer Abmahnung
- Ungerechtfertigte Abmahnung
Abmahnungen im Arbeitsrecht
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber bedeutet nichts Gutes. Zudem unterliegen noch viele Arbeitnehmer dem Irrglauben, dass erst mit der dritten Abmahnung die Kündigung droht. Dem ist aber nicht so. Denn unter Umständen kann bereits nach der ersten die Kündigung erfolgen. Ein häufiger Grund für eine Abmahnung ist das regelmäßige Zuspätkommen.
Wer es also am Montagmorgen gerne mal etwas ruhiger angehen lässt und erst ein wenig später im Büro aufschlägt, riskiert, unter Umständen, schon mal ein Abmahnschreiben. Wenn wir uns die ganze Sache einmal sportlich vorstellen wollen, dann ist die Kündigung die rote Karte. Die Abmahnung ist in diesem Fall die gelbe Karte und somit ganz klar eine Verwarnung.
Abmahnungen sollten auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Im Berufsleben kann ein persönliches Fehlverhalten zu einer Abmahnung führen. Neben dem Zuspätkommen gehört auch das Missachten von Sicherheitsvorschriften oder das Nichtbefolgen von Anweisungen dazu. Wichtig ist für Arbeitnehmer zu wissen, dass nicht alles durch den Vorgesetzten oder Arbeitgeber abgemahnt werden kann.
Eine Abmahnung ist nur dann rechtlich sicher und gerechtfertigt, wenn ein vertragswidriges Verhalten zugrunde liegt. So kann beispielsweise auch ein Arbeitnehmer, der oftmals krank ist, deshalb nicht abgemahnt werden.
Spezifische weiterführende Ratgeber zur Abmahnung im Arbeitsrecht
- Abmahnung wegen Schlechtleistung
- Abmahnung wegen Krankheit
- Verhaltensbedingte Abmahnung
- Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug
Dem Abmahnwahn nicht verfallen
Wer von seinem Chef eine Abmahnung erhalten hat, sollte auf jeden Fall erst einmal das gesamte Schriftstück sehr genau und vor allem in Ruhe lesen. Ein Abmahnschreiben kann gemäß Arbeitsrecht immer nur dann wirksam werden, wenn auch alle notwendigen Anforderungen sowohl formal, als auch inhaltlich erfüllt sind. So ist es unter anderem sehr wichtig, dass der Arbeitnehmer in der Abmahnung aufgefordert wird, sein unerwünschtes Verhalten abzustellen.
Weiterhin müssen auch die folgenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen erwähnt werden, die eintreten könnten, sollte sich das Verhalten nicht ändern. Im Berufsleben muss sich eine Abmahnung immer auf einen speziellen Fall oder eine Situation beziehen. Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung also ganz genau erläutern, welchen Fehler der Arbeitnehmer begangen hat, dass die Abmahnung als logische Folge ersichtlich ist.
Folgende Kriterien müssen für die Wirksamkeit einer Abmahnung gegeben sein:
- Der Inhalt muss stimmen.
- Die Formalien dürfen nicht fehlen.
- Die Abmahnung muss sich auf einen speziellen Vorfall beziehen.
Nicht immer erfüllen Abmahnungen alle drei Kriterien. So begehen Abmahner und auch Anwälte immer wieder kleine Fehler, die eine Abmahnung für unwirksam werden lassen. In einem solchen Fall kann unter Umständen mit rechtlichen Mitteln gegen die Abmahnung vorgegangen werden.
Es besteht immer die Möglichkeit, eine Abmahnung von einem Anwalt oder gar vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt werden. Vor allem, wenn man weiter in dem Unternehmen arbeiten möchte. Durch einen Rechtsstreit kann das angeschlagene Arbeitsverhältnis nur noch mehr belastet werden. Darüber hinaus muss auch bedacht werden, dass eine Klage vor Gericht immer mit hohen Kosten verbunden ist.
Kommt es dann allerdings zu einer Kündigung, sollten unbedingt alle Abmahnungen noch einmal genauer geprüft werden. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass es für Abmahnungen keine Fristen gibt. Es gibt also Möglichkeiten, wie Sie gegen eine Abmahnung vorgehen können. Ob diese allerdings auch wirklich im persönlichen Fall helfen oder eher mehr Schaden anrichten, muss jeder Arbeitnehmer für sich selbst entscheiden.
Eine Alternative anstelle des Gangs zum Anwalt ist immer noch das Gespräch mit dem Chef. Hier könnte der eigene Standpunkt noch einmal explizit dargelegt werden. Unter Umständen klären sich auf diese Weise nicht nur Probleme, sondern auch Missverständnisse. Denn schließlich sollten Sie auch nach einer Abmahnung noch in der Lage sein, vernünftig miteinander zu reden und zu kommunizieren. Das Arbeitsverhältnis sollte unter keinen Umständen leiden.
Von Filesharing bis Urheberrechtsverletzung – Abmahnung im Internet
Das Internet ist wohl mit die größte Errungenschaft, die die Menschheit aufzuweisen hat. Doch das World Wide Web birgt eben auch so seine Tücken. Es kam in den letzten Monaten und Jahren immer wieder zu der sogenannten Abmahnwelle. In diesen Fällen schickte ein Anwalt die Abmahnung an mehrere Internetnutzer.
Die Gründe für eine Abmahnung im Internet können sehr unterschiedlich sein. Werfen wir mal einen Blick auf das Markenrecht. In diesem Fall kann die Abmahnung vom Rechtsanwalt ins Haus flattern, weil man vielleicht bei einem Internetauktionshaus einen Artikel verkaufen möchte und dazu das Originalfoto des Herstellers nutzt. In diesem Fall wird nicht nur gegen das Markenrecht verstoßen, sondern auch noch gegen das Urheberrecht.
Denn schließlich haben Sie das Foto, welches für die eigene Auktion genutzt wurde, nicht selbst geschossen. Der Streitwert einer Abmahnung in diesem Fall kann mehrere Tausend Euro betragen. Darüber hinaus müssen die Betroffenen auch noch mit einer Unterlassungserklärung rechnen.
Im Bereich des Filesharing ist es in der letzten Zeit immer öfters zu einem regelrechten Abmahnwahn gekommen. In diesem Fall wird den Abgemahnten vorgeworfen Dateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Auch in diesem Abmahnschreiben findet sich dann ein Hinweis auf das Urheberrecht. Häufig gehen Abmahnungen in einem solchen Fall mit hohen finanziellen Forderungen einher.
Bei der einen oder anderen Abmahnwelle kommt es aber auch vor, das unschuldige Bürger mit einem Abmahnschreiben konfrontiert werden, obwohl diese sich keiner Schuld bewusst sind. Allerdings ist es häufig schwierig, die eigene Unschuld zu beweisen.
Spezifische weiterführende Ratgeber zur Abmahnung im Internet
- Filme im Internet anschauen
- Abmahnung wegen falschem Impressum
- Abmahnung wegen Streaming
- Abmahnung wegen Filesharing
Wer darf abmahnen? – Fragen klären bei der Rechtsberatung
Kommt eine Abmahnung erst einmal von einer Kanzlei nach Hause, sind viele Menschen verunsichert. In diesem Fall sollte der nächste Weg auf jeden Fall zur Rechtsberatung durch qualifizierte Rechtsanwälte sein. Diese können die Schriftstücke genau prüfen und auf ihre Wirksamkeit prüfen.
Wer abgemahnt wird und sich wirklich keiner Schuld bewusst ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Einspruch gegen die Abmahnung einlegen. Der Abmahner muss schon sehr genau und vor allem auch detailliert begründen, warum das Abmahnschreiben und die Gründe für Abmahnung Bestand haben.
Die Abmahnung und die Kosten
Liegt die Abmahnung erst einmal im Briefkasten, ist guter Rat teuer. „Eine Abmahnung? Was tun?“, fragen sich dann wohl die meisten. Denn das Abmahnen ist natürlich auch immer mit Kosten verbunden. Generell gilt, dass der Abgemahnte immer die Kosten für die Abmahnung tragen muss. Der Grund hierfür liegt im rechtswidrigen Verhalten.
Durch dieses hat der Abgemahnte der Gegenseite die Möglichkeit gegeben, rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Damit das aber wirklich eintritt, muss die Abmahnung auch rechtmäßig erfolgen. Die Rechtslage ist in diesem Fall sehr komplex. Deshalb gehört eine Abmahnung im Bereich Internet immer in die Hände eines Anwalts. Denn Abmahnungen bedeuten manchmal eben auch mit hohen Geldsummen konfrontiert zu werden.
Auf diese Weise sollte eine Einschüchterung beim Abgemahnten erzielt werden. Die hohe Summe kann aber auch für eine Vergleichsverhandlung genutzt werden.
Die Abmahnung als Falle
Es gibt leider auch den Abmahnungsmissbrauch. In diesem Fall nutzen dubiose Geschäftemacher die Unwissenheit und auch die Angst der Internetuser aus. Es werden Abmahnungen in einem regelrechten Abmahnwahn verschickt, in der Hoffnung, dass möglichst viele Menschen auf die Abmahnschreiben hereinfallen und die geforderte Summe zahlen.
Abmahnung und Gesetz sind vielleicht für den Abgemahnten nicht immer leicht zu verstehen, dennoch wurden die Rechte der Verbraucher in den letzten Jahren in diesem Bereich gestärkt. So können Betroffene sich gegen unseriöse Abmahner mittlerweile sehr gut wehren. Und das eben nicht nur mit einem Einspruch gegen die Abmahnung.
Was sind Abmahnwellen?
Kommt es zu einer Abmahnwelle oder einem Abmahnwahn ist sehr schnell von Rechtsmissbrauch die Rede. Eine Abmahnwelle ist immer dann gemeint, wenn mehrere Abgemahnte zur gleichen Zeit ein Abmahnschreiben bekommen. In diesen Fällen können 100 bis 1.000 Abmahnungen mit der Post an verschiedene Empfänger verschickt werden.
Abmahnwellen werden heute vor allem im Bereich des Internets sehr gerne genutzt. Manche von ihnen sind seriös und bei anderen geht es nur darum, sich am Geld der Anderen bereichern zu wollen. Es kommt immer öfters vor, dass Internetseitenbetreiber oder Besitzer von Internetshops abgemahnt werden.
Das Wettbewerbsrecht und die damit verbundenen Verstöße, die im Abmahnschreiben als Grund indiziert werden, sind meist aber nicht nachvollziehbar. Vielmehr scheint es den Abmahnern nur darum zu gehen, die geforderten Gebühren verbuchen zu können. Ein wettbewerbswidriges Verhalten bei Massenabmahnungen ist in der heutigen Zeit nicht selten ein Zeichen für einen rechtwidrigen Missbrauch. Aber wann kann denn nun von einem solchen Missbrauch die Rede sein?
Wer eine Abmahnung von einem anderen Wettbewerber erhält, sollte sich erkundigen, ob auch noch weitere Mitbewerber ein Abmahnschreiben erhalten haben. In diesem Fall ist es schon ein Indiz dafür, dass hier ein Missbrauch vorliegt. Weiterhin sollte auch auf weitere Punkte geachtet werden:
- Der Wettbewerber mahnt immer den gleichen Verstoß mit identischem Musterschreiben.
- Es kommt zu keiner Überscheidung der Geschäftsfelder der Parteien.
- Es liegt ein deutlich zu hoher Gegenstandswert vor.
- Es besteht ein Missverhältnis zwischen Geschäftsumsatz und Absatzumsatz.
Gegen eine solche Abmahnung vorgehen, bedeutet eben auch rechtzeitig einen qualifizierten Anwalt aufzusuchen. Hier finden alle Suchenden im Bereich der Abmahnung Hilfe, die benötigt wird. Auf eigene Faust etwas unternehmen und gegen die Abmahnung vorgehen, bringt meist nicht viel.
Filesharing als Stolperfalle
Wenn von Abmahnungen oder auch der Abmahnwelle die Rede ist, fällt immer häufiger auch das Wort „Filesharing“. Denn die Nutzung von Internet-Tauschbörsen ist bei den Usern sehr beliebt.
Hier können unterschiedlichste Dateien, beispielsweise Musik und Filme, einfach getauscht werden. Genau dieses Tauschen ist strafbar. Denn in den meisten Fällen wurden die Dateien nicht käuflich erworben, sondern eben illegal heruntergeladen. Wer Dateien tauscht und eine Abmahnung erhält, muss in der Regel damit rechnen, den Streitwert der Abmahnung bezahlen zu müssen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt werden. Auch in diesem Fall ist ein Abmahnschreiben gerechtfertigt.
Live-Streams: Neue Option für Abmahnungen?
Das Internet ist voll mit Seiten, auf denen Streams angesehen werden können. Diese sind nicht illegal. Die Streaming-Technologie wird heute vielseitig genutzt. Die Angebote solcher Seite sind dabei für den Nutzer frei zugänglich.
Da der Nutzer beim Streaming die Inhalte weder herunterlädt noch in irgendeiner Weise verbreitet, liegt in der Regel kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Aufgrund dieser Lücke kann dem User auch kein rechtwidriges Verhalten nachgesagt werden. Eine Abmahnung wäre in diesem Fall meist nicht rechtskräftig.
Es gibt aber auch Seiten, auf denen Blockbuster, Serienepisoden und Dokumentationen direkt im Browser geschaut werden können. Hierbei ist zu wissen, dass Filme, Serien und auch Sportveranstaltungen immer urheberrechtlich geschützt sind. Für einen Laien muss klar sein, dass ein Film, der vielleicht noch nicht einmal in den deutschen Kinos gelaufen ist oder dort erst seit einiger Zeit vorgeführt wird, nicht mit Erlaubnis der Rechteinhaber auf der entsprechenden Website publiziert wurde.
Sich auf diesen Portalen einen Film oder eine Serie anzuschauen, bedeutet aber auch sich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden. Es ist auch hier davon abzuraten, etwas herunterzuladen oder weiterzugeben. Denn dann würde man sich dem illegalen Filesharing strafbar machen. Sich einen Film, eine Serie oder eine Sportveranstaltung aber nur anzusehen ohne dabei wissentlich oder unwissentlich Teile der Streams herunterzuladen, ist nicht verboten und kann somit auch keine Abmahnung nach sich ziehen.
Können Abmahnungen vermieden werden?
Im Berufsleben können Abmahnungen und Abmahnschreiben sehr einfach und effektiv vermieden werden, indem der Arbeitsvertrag mit all seinen Facetten täglich eingehalten und berücksichtigt wird. Im Internet sieht es hingegen schon ein wenig anders aus, denn die Rechtssprechung ist meist nicht auf dem Stand der Technik, sodass Grauzonen und Gesetzeslücken entstehen.
Denn wie bereits erwähnt, kann es hier auch mal vorkommen, dass ein Anwalt eine Abmahnung verschickt, die dann nicht rechtskräftig ist. Es kann manchmal sehr schnell gehen, dass eine Abmahnung im eigenen Briefkasten landet, weil man einfach nur mal ein Bild im Internet verwendet, was man gar nicht selbst geschossen hat. Oder aber es wurde etwas angeklickt und heruntergeladen. Vielleicht besitzen Sie aber auch eine Website oder einen Internetshop.
In diesen Fällen müssen Sie besonders vorsichtig sein. Bevor eine Seite online geht, sollte diese wirklich genau überprüft werden. Sind alle Angaben vorhanden und fehlt vor allem auch das Impressum nicht? Denn dieses ist in Deutschland nun einmal Pflicht auf den Internetseiten. Ist kein Impressum vorhanden, kann sehr schnell eine Abmahnung drohen, die dann mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Das Ärgerliche daran: Ein Impressum kann heute innerhalb von wenigen Minuten und mit nur einigen Klicks jeder selbst erstellen. Für einen solchen Fehler, dann aber teuer bezahlen ist schon sehr schmerzlich.
Abmahnungen im Internet – Das Urheberrecht ist wichtig
Bei den Abmahnungen im Internet spielt immer das Urheberrecht eine entscheidende Rolle. Alles, was jemand ins Internet stellt, muss auch von demjenigen selbst stammen oder er muss über eine entsprechende Erlaubnis des Künstlers bzw. des Urhebers verfügen. So ist es beispielsweise auch nicht erlaubt, den Mitschnitt eines Konzertes, der vielleicht mit der eigenen Handykamera angefertigt wurde, ins Internet zu stellen.
Der Künstler müsste in diesem Fall um Erlaubnis gefragt werden. Weiterhin dürfen auch keine fremden Bilder oder Songs, wie auch Videos auf der eigenen Website, dem Blog oder auch auf der Facebook-Seite verwendet werden. Vor allem in den sozialen Netzwerke haben es sich Anwälte in den letzten Jahren immer mehr zur Aufgabe gemacht, Nutzer bei Urheberrechtsverstößen direkt abzumahnen. Auch beim Teilen von Posts sollten Internetnutzer sehr vorsichtig sein. Wer die Rechte nicht besitzt, darf auch nicht posten. Alles andere ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und könnte eine teure Abmahnung mit sich bringen.
Es gibt heute immer mehr Anwälte, die sich auf Abmahnungen und Abmahnwellen spezialisiert haben. In diesen Fällen wird das Internet regelrecht nach entsprechenden Verstößen durchsucht und die Abmahnungen werden an die jeweiligen Empfänger verschickt. Oftmals sind auch Plagiatsvorwürfe Gründe für eine Abmahnung. Bei einem solchen Abmahnschreiben den Kopf in den Sand zu stecken, ist sicherlich nicht effektiv. Besser ist es im Fall der Abmahnung Hilfe zu suchen.
Wer darf abmahnen?
In der Berufswelt darf jede kündigungsberechtigte Person, also leitende Angestellte oder Personalleiter eine Abmahnung aussprechen. Andere Vorgesetzte können nur dann abmahnen, wenn sie dazu auch berechtigt sind.
Im Internet kann jeder Inhaber des Unterlassungsanspruches eine Abmahnung aussprechen, wenn er damit seine eigenen Rechte wahren will. Im Wettbewerbsrecht muss zudem auch noch beachtet werden, dass Abmahner und Abgemahnter Konkurrenten sein müssen. Es müssen die gleichen Waren und Dienstleistungen an denselben Endkunden gebracht werden. Eine Abmahnung im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht setzt voraus, dass der beanstandete Verstoß im geschäftlichen Verkehr erfolgte.
Darüber hinaus ist es auch nicht notwendig, dass die Abmahnung immer durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen wird. Der Abmahner kann auch selbst ein Abmahnschreiben verfassen und dieses an den entsprechenden Abgemahnten verschicken. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass die Abmahnung auch korrekt formuliert wird und sich in ihr alle wichtigen Daten und Fakten wiederfinden.
Abmahnungsgründe – Warum kann ich eine Abmahnung bekommen?
Eine oder gleich mehrere Abmahnung zu bekommen, ist sicherlich nicht schön. Denn jede Abmahnung kann auch gewisse Konsequenzen mit sich bringen. Um sich besser vor einem Abmahnschreiben schützen zu können, sollte man die Gründe wissen, die dazu führen können, dass man abgemahnt wird.
Abmahnungen in der Arbeitswelt
Richten wir den Fokus erst einmal auf die Berufswelt. Hier gibt es ganz unterschiedliche Gründe, warum der Chef eine Abmahnung aussprechen kann.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Stempelkarte wird verändert
Dieses Verhalten des Arbeitnehmers kann nicht nur zu einer Abmahnung, sondern auch zu einer Kündigung führen. Es liegt hier eine Urkundenfälschung vor und diese stellt einen erheblichen Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Chef dar. - Alkohol am Arbeitsplatz
Besteht am Arbeitsplatz ein Alkoholverbot, wie in den meisten Fällen, kann der Genuss von Alkohol zu einer Abmahnung führen. Leidet der Arbeitnehmer allerdings unter der Krankheit Alkoholismus, so kann er in diesem Fall keine Abmahnung erhalten. Es besteht aber die Option einer personenbedingten Kündigung. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine Therapie verlangt hat, diese dann aber abgelehnt oder abgebrochen wurde. - Der Arbeitnehmer mobbt andere Kollegen
Auch in diesem Fall kann es zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung kommen. - Rauchverbot am Arbeitsplatz
Sollte am Arbeitsplatz ein Rauchverbot herrschen und diesem wird sich widersetzt, so ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Sollte durch das Rauchen zudem auch die Sicherheitsbestimmung verletzt werden, muss der Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen. - Es kommt zu einer Sachbeschädigung
Eine mutwillige Sachbeschädigung des Arbeitnehmers, die dann auch schwere wirtschaftliche Folgen für den Arbeitgeber hat, kann die Abmahnung oder auch Kündigung mit sich bringen. - Der Arbeitnehmer verweigert die Arbeit
Bei einer unzulässigen Arbeitsverweigerung kann es zu einer Abmahnung kommen. - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten und wird abgemahnt. Das Gleiche gilt jedoch auch für die falschen Behauptungen einer sexuellen Belästigung. - Der Arbeitnehmer leistet sich Straftaten
Eine Abmahnung ist auch bei Straftaten gerechtfertigt. Dazu gehören unter anderem: Unterschlagung, Betrug, Tätlichkeiten oder Diebstahl. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar zu einer außerordentlichen Kündigung kommen. - Der Arbeitnehmer beleidigt
Eine Beleidung hat in den meisten Fällen immer Konsequenzen. Es kommt auf den einzelnen Fall an, ob eine Abmahnung oder Kündigung erfolgt. Bei einer Beleidigung gegen den Arbeitgeber können sowohl ein Abmahnschreiben, wie auch eine Kündigung erfolgen. - Es kommt zum unentschuldigten Fehlen
Auch hier kann eine Abmahnung die Folge sein. Sollte sich dieses Verhalten wiederholen, ist sogar eine Kündigung möglich. - Der Arbeitnehmer bringt ungenügend Leistung
Sollte der Arbeitnehmer nicht die Leistung erbringen, die eigentlich von ihm erwartet wird, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen. - Der Arbeitnehmer tritt eigenmächtig Urlaub an
Ohne die Zustimmung des Arbeitgebers in den Urlaub zu gehen, bringt immer eine Abmahnung mit sich. Im schwerwiegenden Fall sogar eine Kündigung. - Der Arbeitnehmer ist unpünktlich
Kommt ein Arbeitnehmer zu spät, kann er vom Chef abgemahnt werden. Sollte sich das unpünktliche Verhalten wiederholen, ist auch die Kündigung rechtskräftig. Hier ist jedoch gut zu wissen, dass eine Verspätung von fünf Minuten noch keine Abmahnung rechtfertigt. - Der Arbeitnehmer arbeitet für die Konkurrenz
Ohne Einverständnis für die Konkurrenz zu arbeiten, bringt immer die Abmahnung und in einigen Fällen auch die Kündigung mit sich. - Das Verhalten außerhalb des Betriebes
Verhält sich ein Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes so, dass dies dem Ansehen des Unternehmens schadet, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Das setzt allerdings voraus, dass das Ansehen des Arbeitgebers gravierend geschädigt wird. - Der Arbeitnehmer meldet sich zu spät krank
Eine verspätete Krankmeldung, die öfters vorkommt, kann eine Abmahnung mit sich bringen. - Der Arbeitnehmer verstößt gegen die Sicherheitsvorschriften
Die Sicherheitsvorschriften müssen beachtet werden. Ein Verstoß kann abgemahnt werden.
Abmahnungen im Internet
Auch im Bereich des Internets gibt es eine Menge Abmahngründe, die bekannt sein sollten, um ein mögliches Abmahnschreiben zu verhindern.
- Die Domain
Für jede Internetseite ist der Domainname sehr wichtig. Aber bereits hier kann es Grund für eine Abmahnung geben. Nämlich dann, wenn ein markenrechtlich geschützter Name verwendet wird. Es dürfen also nicht die Namen von bekannten Marken oder Unternehmen für die eigene Domain verwendet werden. Auch Städtenamen sind nicht sinnvoll und werden in der Regel abgemahnt. - Das Design und die Bilder
Wer einen Internetshop betreibt, braucht auch für das Erscheinungsbild ein ansprechendes Design. Dieses wird nicht zuletzt mit den passenden Bildern unterstützt. Designs und Bilder sind auch im Internet urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers genutzt und verwendet werden. Eine widerrechtliche Verwendung bringt in der Regel eine Abmahnung mit sich. Es müssen also im Internet immer die eigenen Inhalte präsentiert werden. Ideen anderer sind geschützt und dürfen ohne deren Zustimmung nicht genutzt werden. Dies gilt vor allem für Bilder, Musik, Logos, Grafiken und Layouts. - Das Impressum darf nicht fehlen
Neben dem Impressum muss auch die Anbieterkennzeichnung vorhanden sein. Immer noch werden heute Internetseiten und Shop-Betreiber abgemahnt, weil kein ausreichendes Impressum vorhanden ist. Das Impressum ist in dem Sinne wichtig, als dass der Nutzer der Website oder des Shops sehr gerne wissen möchte, mit wem er es auf der anderen Seite denn eigentlich zu tun hat. - Das Widerrufsrecht muss vorhanden sein
Wer einen Online-Shop betreibt, muss seinen Kunden auch das Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen und auf der Website darüber informieren. Die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht muss vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Das Widerrufs- und Rückgaberecht unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Widerrufsfrist beträgt generell zwei Wochen und kann sogar bis zu einem Monat lang sein. - Auf Metatags und AdWords achten
Die Suchmaschinen sind vor allem für Online-Shops sehr wichtig. Denn nur auf diese Weise kann auch sichergestellt werden, dass die Kunden den Weg zum eigenen Shop finden. Damit die Suchmaschinen den eigenen Shop auch entsprechend gut listen, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören zum Beidpiel die Maßnahmen mit AdWords-Anzeigen. Bei den Metatags der AdWords-Anzeigen kann es jedoch sehr schnell zu einem Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht kommen. So dürfen auch hier keine Markennamen verwendet werden, da es sonst zu einem Verstoß gegen das Markengesetz kommt. So dürfen auch nicht die Namen der unmittelbaren Konkurrenten auftauchen, da es sonst sehr leicht zu einer Abmahnung kommen kann. - Die Preisangabenverordnung muss beachtet werden
Waren im Internet anzubieten, bedeutet eben auch die Preisangabenverordnung zu beachten. „Preisklarheit“ und „Preiswahrheit“ spielen gerade im Internet eine sehr wichtige Rolle. Der Kunde muss über alle Kosten komplett aufgeklärt werden. Das betrifft eben auch die Versandkosten und die Mehrwertsteuer. Alle Angaben müssen für den Kunden leicht verständlich sein. Auch der Grundpreis muss immer zu erkennen sein. Ein Fehlen dieser Angaben bringt immer eine Abmahnung mit sich. - Das berühmte Kleingedruckte
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Internet nicht besonders beliebt. Vor allem nicht bei Seiten- und Shop-Betreibern. Aber verzichten sollten Sie auf keinen Fall auf die AGB. Gar keine AGB sind ebenso schlimm, wie grob fehlerhafte und rechtswidrige AGB. Wer eine Abmahnung in diesem Fall verhindern möchte, muss darauf achten, dass die AGB schnell auf der Seite gefunden werden können. Schließlich sind sie ein Vertragsbestandteil. Deshalb sollten sie auch rechtlich einwandfrei formuliert werden. Der Hinweis auf die AGB darf auch nicht versteckt sein, sondern muss für den Nutzer offensichtlich sein. Die AGB können erst dann zu einem Bestandteil des Vertrages werden, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auch auf die AGB hingewiesen wurde. Die Klauseln im Kleingedruckten müssen auch wirksam sein. Immer wieder finden sich AGB im Internet, die dieses Kriterium eben nicht erfüllen. - Der Datenschutz
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann bei der Erhebung und Verwendung von Kundendaten ausgesprochen werden, wenn gegen die Bestimmungen zum Datenschutz verstoßen wurde. Es bleibt nicht aus, dass bei einer Bestellung personenbezogene Daten des Kunden erhoben und gespeichert werden. Der Kunde muss aber über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten informiert werden. - Der Jugendschutz
Auch im Internet spielt der Jugendschutz eine entscheidende Rolle. Sind Waren oder Dienstleistungen nicht für Kinder bestimmt, so sollte ein entsprechender Hinweis erfolgen. Der Gesetzgeber hat hier Vorschriften aufgestellt, die einzuhalten sind, damit Kinder und Jugendliche geschützt werden. - Links sorgfältig setzen
Auch das Setzen von Links im Internet ist nicht so einfach möglich. Eigentlich können Links kein rechtliches Problem darstellen. Wird jedoch auf rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann es zu einer Abmahnung kommen. Ein Disclaimer schützt in diesem Fall nicht vor Abmahnungen. Es sollte deshalb genau darauf geachtet werden, wohin die Links auf der eigenen Seite führen.
Ob nun im Internet oder auch im Berufsleben, es gibt eine Menge von unterschiedlichen Abmahngründen. Wer diese kennt und auch versucht zu umgehen, hat relativ große Chancen nie ein Abmahnschreiben im eigenen Briefkasten zu finden. Allerdings kann es natürlich auch sein, dass dennoch ein Schreiben von einem Abmahnanwalt mal ins Haus flattert. Denn auch Juristen irren sich hin und wieder mal.
Welche Aufgabe haben Abmahnanwälte?
Die Frage nun mit einem pauschalen Satz wie: „Die schreiben Abmahnungen im Namen der Abmahner“ zu beantworten, wäre sicherlich nicht vollständig. Natürlich liegt die Aufgabe der Abmahnanwälte in erster Linie darin, für ihre Mandanten die entsprechenden Abmahnungen zu verfassen und diese dann an die Abgemahnten zu verschicken. Schließlich vertreten sie die Interessen des ursprünglichen Rechteinhabers.
Dabei haben diese Rechtsanwälte immer mehr das Internet im Fokus. Denn hier finden sich die meisten Verstöße, die dann entsprechend geahndet werden. Doch was sollte ich eigentlich tun, wenn ich eine Abmahnung von einem Abmahnanwalt oder einen seiner Partner bekomme?
Wie verhalte ich mich, wenn ich abgemahnt wurde?
Es gibt Sicherheit schönere Post, als ein Abmahnschreiben. Ganz wichtig ist jedoch, die Abmahnung ernst zu nehmen.
Im nächsten Schritt wird dann erst einmal geprüft, ob die Abmahnung auch berechtigt ist. So ist es wichtig, dass die abmahnende Partei mit Name, Adresse und Firma genannt wird. Darüber hinaus sollten sich in einer seriösen Abmahnung auch Angaben über den Geschädigten finden.
Auch kann es interessant sein, ob die Abmahnung von einem Anwalt oder dem Geschädigten selbst verfasst wurde. Denn nur ein Anwalt kann auch entsprechende Gebühren für eine Abmahnung verlangen.
Weiterhin sollte natürlich auch geprüft werden, ob der Tatbestand denn wirklich zutrifft. Wenn dem nicht der Fall ist, sollte umgehend ein Anwalt aufgesucht werden, der dieser Abmahnung dann entgegen wirken kann.
Eine Reaktion ist immer wichtig
Es sollte generell immer auf eine Abmahnung reagiert werden, selbst wenn diese nicht berechtigt war. Ansonsten kann sehr schnell eine einstweilige Verfügung in der Post liegen. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige gerichtliche Anordnung.
Diese ist um einiges teurer, als eine außergerichtliche Abmahnung. Eine Reaktion sollte also auf jeden Fall erfolgen. Es kann zum einen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden oder aber der eigene Anwalt kann eine entsprechende Gegenklage einreichen.
Den Schaden in Grenzen halten
Beim Streitwert einer Abmahnung kann es sich manchmal um hohe Summen handeln. Deshalb ist es umso wichtiger, frühzeitig mit einer Schadensbegrenzung zu beginnen. Das setzt voraus, dass erst einmal der beanstandete Sachverhalt abgestellt wird. Bei möglichen Internetveröffentlichungen sollten die entsprechenden Daten unverzüglich vom Server genommen werden. Sofern der Sachverhalt der Abmahnung nicht klar ist, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.
Dabei ist es wichtig, dass sich der Anwalt, je nach Abmahnung, auch mit dem Internet- oder Wettbewerbsrecht auskennt. Hier gibt es bei den Juristen einige kleine, aber sehr wichtige Unterschiede. Sollte der Sachverhalt und auch die eigene Schuld klar sein, muss fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Verpflichtung mit lebenslanger Gültigkeit. Die in dieser Erklärung abgegeben Formulierungen, haben somit dauerhaft Bestand. Ganz gleich, ob die Abmahnung nun zu Unrecht erfolgt ist oder nicht. Deshalb sollte die Abgabe dieser Erklärung genau überlegt werden.
In einer Unterlassungserklärung sollten deshalb folgende Punkte vermieden werden:
- Schuldeingeständnisse
- Zugeständnisse, irgendwelche Kosten oder Schadenersatzforderungen zu begleichen
- Zugeständnisse, irgendwelche Auskünfte zu erteilen
- Verschwiegenheitsklauseln
Müssen die Anwalts- und Schadensersatzkosten bezahlt werden?
Die Anwalts- und Schadensersatzkosten in einer Abmahnung sind in einigen Fällen sehr überhöht. Aus diesem Grund kann es sich – in Rücksprache mit dem eigenen Rechtsbeistand – durchaus lohnen, die Zahlung dieser Forderungen abzulehnen. Denn das Einklagen der Forderung ist für den Abmahner mit Kosten und einem gewissen Risiko verbunden.
Die Zahlung kann aber nur verweigert werden, wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Es gibt für diesen Fall aber noch drei weitere Optionen:
Abmahnungen sind mit Sicherheit keine schlechte Option, um als ursprünglicher Rechteinhaber immer seine Interessen vertreten zu können. Dennoch werden vor allem in der heutigen Zeit immer mehr Abmahnwellen und Abmahnungsgründe zum Anlass für dubiose und unseriöse Geschäfte genommen. Der sicherste Schutz vor dem Abmahnwahn kann nur ein gutes und vor allem fundiertes Wissen sein. Wer sich dennoch unsicher ist, wenn eine Abmahnung im Briefkasten landet, sollte auf jeden Fall einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen.
Dieser weiß am besten, wie mit dem Abmahnschreiben umzugehen ist und kann seinem Mandaten entsprechende rechtliche Schritte empfehlen. Zumal die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt oftmals kostenlos oder nur mit geringen Kosten verbunden ist.
Man sollte jedoch niemals eine Abmahnung, ob nun im Berufsleben oder im Internet, auf die leichte Schulter nehmen. Die Konsequenzen können nicht nur gravierend, sondern auch existenzgefährdend sein. Deshalb ist eine Reaktion auf Abmahnungen immer von entscheidender Bedeutung.
- Die geforderte Summe kann natürlich bezahlt werden, sofern sich diese in einem angemessenen Rahmen befindet.
- Alternativ kann die geforderte Summe auch heruntergehandelt werden. Denn oftmals ist die Summe in der Abmahnung viel zu hoch angesetzt. Die Abmahnanwälte setzen den Streitwert der Abmahnung so hoch, um einen gewissen Verhandlungsspielraum zu haben. Das bedeutet also, dass hier relativ gute Chancen vorhanden sind, die geforderte Summe zu minimieren.
- Als letzte Option bleibt auch noch die Möglichkeit, die Zahlung einfach komplett zu verweigern. Vor allem fragwürdige Abmahnungen lassen sich mit dieser Option sehr schnell vom Tisch verhandeln. Denn der Aufwand einer Klage ist einfach zu hoch. Sollte es allerdings zu einer Klage kommen, so beträgt der Streitwert nur noch die eingeforderten Gebühren. Auf diese Weise sinkt dann auch das Kostenrisiko.